Um 20 Uhr schliessen: Jetzt greift Goldküsten-Gourmetbeiz zu Trick
Ein Nachbar einer Goldküsten-Gourmetbeiz ist gegen die Öffnungszeiten des Bistros vorgegangen. Der dortige neue Betreiber greift nun auf einen Trick zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nachbar ist juristisch gegen die Öffnungszeiten des Bistro Steinburg vorgegangen.
- Für die kürzlich dorthin umgezogene Küsnachter Seebar eine Hiobsbotschaft.
- Nun greift der Betreiber auf einen Trick zurück und holt sich einen Untermieter.
Die Küsnachter Seebar ist vor kurzem ins Bistro des Restaurants Steinburg an der Zürcher Goldküste umgezogen. Eine Cocktailbar gibt es im Untergeschoss des Gourmetlokals diese Saison – zumindest bis auf weiteres – aber keine. Der Grund: Der Rekurs eines Nachbarn des Restaurants.
Nachdem die Gemeinde Küsnacht 2021 die Öffnungszeiten des kleinen Bistros in der Steinburg von 20 auf 22 Uhr verlängerte, klagte York-Peter Meyer – ein lokaler SVP-Politiker – dagegen. Baurekurs- und Verwaltungsgericht wiesen seine Beschwerde zunächst ab, doch kürzlich erhielt er vom Bundesgericht recht.
Das Bundesgericht wies den Fall zur erneuten Prüfung an die Baukommission der Gemeinde Küsnacht zurück und forderte ein umfassendes Lärmgutachten. Eine Hiobsbotschaft für Jose Santana Gonzales von der Seebar. Er und sein Team hatten das Bistro in der Steinburg diesen Sommer erstmals gemietet.
Seebar-Betreiber vermietet Bistro an einen privaten Verein
Laut der «Zürichsee-Zeitung» suchte Santana Gonzales in der Folge das Gespräch mit York-Peter Meyer, da er eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung auch aus Kostengründen vermeiden wollte. Die Hoffnung: Einen Kompromiss zu finden.
Die Gespräche in den vergangenen Wochen hätten aber bisher zu keinem Erfolg geführt, heisst es in dem Bericht vom Dienstagabend. Deshalb hat der Seebar-Betreiber nun gehandelt: Er hat das Bistro an einen privaten Verein untervermietet. Ein solcher ist nicht an gewerbliche Öffnungszeiten gebunden.
Es handle sich um einen neu gegründeten, privaten Verein eines Freundes, der nun ab 20 Uhr die Bar gemietet hat. Um was für einen Verein es sich genau handelt, will der Küsnachter nicht sagen. Es werde aber zu keiner öffentlichen beziehungsweise gewerblichen Nutzung kommen. Drinks könnten so aber – zumindest im kleinen Rahmen – trotz des Bundesgerichtsurteils ausgeschenkt werden.
Seebar-Betreiber geht den aufwendigen Weg
Für Santana Gonzales ist es ein «pragmatischer Entscheid», damit der die Miete des Lokals decken könne. Er betont, dass er früher oder später mit seinem Team aber auch offiziell wieder Cocktails ausschenken wolle. Der Seebar-Betreiber hat sich nämlich dazu entschieden, dass er den aufwendigen Weg geht und das geforderte Lärmgutachten in Auftrag geben werde.
Es sei zwar gut möglich, dass sich der Nachbar erneut gerichtlich gegen das Vorhaben wehre, sagt Santana Gonzales. Doch die Rückmeldungen der Gemeindeverwaltung, der vielen Unterstützerinnen und Unterstützer und insbesondere die Gerichtsurteile stimmen ihn positiv.
Santana Gonzales erzählt, dass eine riesige Welle der Solidarität über ihn und sein Team hereingebrochen war, nachdem der Entscheid des Bundesgerichts öffentlich wurde. «Viele Leute haben uns gefragt, wie sie uns helfen können. Manche wollten Geld spenden, andere freiwillig für uns arbeiten.» Das habe ihn unglaublich motiviert.
«Grenzen des gut nachbarschaftlichen Verhältnisses überschritten»
Gegenüber Nau.ch schilderte der klagende Nachbar York-Peter Meyer kürzlich seine Beweggründe, gegen die Öffnungszeiten der Bar vorzugehen. In den letzten Jahren habe es seitens des Bistros immer wieder Regelwidrigkeiten gegeben. «Beispielsweise laute Musik lange nach 22 Uhr, mit der Weigerung, den Lärm zu reduzieren», so der lokale SVP-Politiker.
Die Grenzen guten nachbarschaftlichen Verhältnisses seien weit überschritten worden, so Meyer. Verschiedene Gespräche blieben zudem fruchtlos. «Deshalb war ich leider gezwungen, juristisch etwas zu unternehmen.» Er betonte, dass sein Prozessgegner das Bistro der Steinburg war. Mit dem Restaurant und der Seebar habe er keinen Streit.