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Umstrittenes Bild bleibt in Bührle-Sammlung im Zürcher Kunsthaus

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Stiftung Sammlung Bührle behält ein kontroverses Manet-Gemälde nach einem Vergleich mit der Rechtsnachfolgerin des jüdischen Kunstsammlers Max Silberberg.

Emil Bührle
Besucher in der Ausstellung der Sammlung Emil Bührle im Kunsthaus Zürich. (Archivbild) - keystone

Die Stiftung Sammlung Bührle darf ein umstrittenes Gemälde von Edouard Manet behalten. Sie hat sich mit der Rechtsnachfolgerin des jüdischen Kunstsammlers Max Silberberg auf einen Vergleich geeinigt. Über die Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Das Gemälde «La Sultane» kann weiterhin im Zürcher Kunsthaus gezeigt werden, wie die Stiftung Sammlung E.G. Bührle am Mittwoch mitteilte. Die Umstände des Verkaufs bleiben umstritten, darum kam es zum Vergleich.

Silberberg hatte das Gemälde 1937 an den Kunsthändler Paul Rosenberg verkauft. Dieser war nach dem Krieg einer von Bührles zentralen Verkäufer, heisst es in der Mitteilung. 1953 gelangte «La Sultane» in Bührles Besitz.

Die Rechtsnachfolgerin Silberbergs, der Gerta Silberberg Discretionary Trust, hält fest, dass Silberberg aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zum Verkauf gezwungen war. Das Ehepaar Silberberg wurde vermutlich im Konzentrationslager Auschwitz ermordet.

Beweise und Untersuchungen

Die Bührle-Sammlung ist der Ansicht, dass Silberberg aufgrund erheblicher Vermögensverluste wegen der Weltwirtschaftskrise verkauft hatte. Der Entscheid sei schon 1932 gefallen. Die Stiftung Bührle stützt sich auf ein Fotoinventar der Galerie Rosenberg aus dem Jahr 1933.

An zwei Ausstellungen 1934 und 1945 habe Rosenberg das Gemälde nicht verkaufen können. 1937 habe er es selber gekauft. Silberberg hatte 1935 unter Druck des NS-Regimes Bilder verkauft, wobei «La Sultane» nicht dabei war.

Seine Villa wurde 1935 an die SS verkauft, seine Firma in der zweiten Hälfte der 1930er-Jahre zwangsliquidiert. Die Bührle-Sammlung ist in Zürich ein Politikum.

Eine Untersuchung unter Leitung des Historikers Raphael Gross kam zum Schluss, dass die bisherige Provenienzforschung nicht ausreichend war. Viele der Werke waren zur NS-Zeit in jüdischem Besitz. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag von Stadt und Kanton Zürich sowie der Zürcher Kunstgesellschaft, der Trägerin des Kunsthauses Zürich.

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