Mauch zur Bührle-Sammlung: «Wir hätten früher reagieren müssen»
Die Zürcher Stadtpräsidentin, Corine Mauch, hat rückblickend den wenig kritischen Blick auf die Bührle-Sammlung beanstandet.
«Wir hätten früher reagieren müssen», sagte Corine Mauch in einem Interview mit CH Media. Mit «wir» meinte sie die Stadt, den Kanton, die Kunstgesellschaft, sich selbst, «wir alle», wie aus dem am Montag veröffentlichten Interview hervorging. Die Stadt hätte den mittlerweile ersetzten Leihvertrag früher kritisch beurteilen müssen, sagte Mauch.
Eine Untersuchung unter Leitung des Historikers Raphael Gross kam zum Schluss, dass die bisherige Provenienzforschung der Bührle-Stiftung nicht ausreichend war. Viele der Werke waren zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in jüdischem Besitz.
Die Untersuchung erfolgte im Auftrag von Stadt und Kanton Zürich sowie der Zürcher Kunstgesellschaft, der Trägerin des Kunsthauses Zürich, in dem zahlreiche Werke aus der Sammlung zu sehen sind. Nach der Publikation der Ergebnisse kündigten die Beteiligten weitere Abklärungen an.
«Müssen uns mit unserer Geschichte konfrontieren»
Für Mauch sei wichtig festzuhalten, dass der Bericht aus heutiger Perspektive zu diesem Schluss kam. Wie bei allen sozialen Veränderungen ändere sich der gesellschaftliche Blick auch auf diese Thematik laufend. «Heute ist es für mich entscheidend, dass der Wille herrscht, die Debatte und die Provenienzforschung weiterzutreiben», sagte die Zürcher SP-Politikerin.
Die Bilder würden dazu führen, dass sich Zürich und die Schweiz verstärkt mit den Verstrickungen zur Zeit des Nationalsozialismus (NS) auseinandersetzen. «Wir müssen uns mit unserer Geschichte konfrontieren», sagte Mauch.
Zurzeit arbeite die Stadt an einer «Strategie Erinnerungskultur», die Ende nächsten Jahres vorliegen soll. Vom Bund forderte Mauch, dass die Nationale Kommission zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern sehr schnell eine Rolle übernehme. Der Ständerat stimmte der Schaffung der Kommission im Juni zu. Der Nationalrat wird noch über eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes beraten.