Unklare Haftmodalitäten für Rechtsextremisten Soral

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Lausanne,

Die Entscheidung über die 40-tägige Strafe des rechtsextremen Alain Soral ist noch offen.

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Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral vor einer Gerichtsverhandlung im Dezember 2022 in Lausanne. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Die Umstände der 40-tägigen Gefängnisstrafe, die der rechtsextreme französisch-schweizerische Ideologe Alain Soral in der Schweiz verbüssen muss, sind noch nicht entschieden. Die Situation wird von den Waadtländer Strafvollzugsbehörden geprüft.

«Bisher wurde noch keine Entscheidung getroffen, da die Situation noch geprüft wird», teilte der Waadtländer Strafvollzugsdienst mit. «Alain Soral könnte seine kurze Strafe in den Gefängnissen La Croisée oder in den Plaine de l'Orbe verbüssen», hielt das Amt für Strafvollzug fest. Der Autor wurde von der Waadtländer Justiz wegen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte diese Strafe im vergangenen April.

Strafmassnahmen unter strenger Prüfung

Das Amt für Strafvollzug könne auch entscheiden, ihm eine Halbgefangenschaft zu gewähren oder die Strafe mittels elektronischer Überwachung zu vollziehen, hiess es weiter. «Diese Optionen werden nach strengen Kriterien geprüft: Fluchtgefahr, Gefährlichkeit und Rückfälligkeit». Die Vollzugsbehörden würden schliesslich aufgrund der Aktenlage und je nach Entwicklung der Situation die geeignetste Vollzugsform festlegen.

Das Bundesgericht bestätigte am 18. April dieses Jahres die Verurteilung Sorals wegen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. Im Jahr 2021 hatte sich der Essayist gegenüber einer Schweizer Journalistin homophob geäussert. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde seine Freiheitsstrafe von 60 auf 40 Tage reduziert.

Soral erneut in den Schlagzeilen

Erst diese Woche hatte Soral erneut für Schlagzeilen gesorgt. Am Mittwoch wurde der Polemiker an seinem Wohnort im Waadtland – welcher sich nicht mehr in Lausanne befinden soll – wegen mutmasslich antisemitischer Äusserungen vorübergehend festgenommen. Er wurde daraufhin einige Stunden von der Polizei angehört und anschliessend freigelassen. Seine Wohnung wurde durchsucht.

Kommentare

User #3535 (nicht angemeldet)

Es wird ein Rekordsommer hinsichtlich Übergriffen, Diebstählen und anderen Verbrechen. Denkt an diese meine Worte.

User #1860 (nicht angemeldet)

Denkt am Mannheim und macht was dagegen.

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