UNO-Vertrag gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Keystone-SDA
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Genève,

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat erstmals einen internationalen Vertrag gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet.

Gewerkschafter-Demonstration
Gewerkschafter-Demonstration am Rande der ILO-Beratungen - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach zweiwöchigen Gesprächen ergab sich ein UNO-Vertrag gegen Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Es handelt sich um die erste internationale Vereinbarung dieser Art.

Nach zweiwöchigen Beratungen sprach der Vorsitzende der Jubiläumskonferenz, der Schweizer Jean-Jacques Elmiger, am Freitag von einem «historischen Moment».

In der in Genf tagenden ILO, einer Sonderorganisation der UNO, sind Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus 187 Ländern zusammengeschlossen.

Genf UN
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf. - Keystone

Die Konvention gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wird nur in jenen Ländern Gesetzesrealität, die den Text ratifizieren. Im Falle einer Ratifizierung sollen die Unterzeichnerstaaten mit gesetzlichen Regelungen dafür sorgen, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz «verboten» werden. Dazu sollen Kontrollmechanismen eingeführt und Sanktionen angedroht werden.

Streitpunkt LGBTI wurde ausgeklammert

Der strittige Punkt von Garantien für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) wurde bei der Beschlussfassung der ILO ausgeklammert. Alana Matheson von der Arbeitgeberseite zeigte sich darüber «enttäuscht». Nach Angaben aus Verhandlungskreisen stammten die entscheidenden Einwände gegen die Einbeziehung der LGBTI-Rechte von einigen afrikanischen Ländern.

Auf der Grundlage der Konvention sollen Arbeitnehmer künftig das Recht erhalten, sich aus bestimmten Situationen zurückzuziehen. Und zwar solchen, in denen sie berechtigte Gründe zur Annahme haben, dass Leben, Gesundheit oder Sicherheit «unmittelbar gefährdet» sind. Dies, durch Gewalt oder Belästigung.

Die Regelungen sollen auf öffentliche und private Räume anwendbar sein, die als Arbeitsstätte dienen. Ausserdem gelten sie für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

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