Urdorf ZH: Illegale Notendruckerei in Lagerhalle
In einer Urdorfer Lagerhalle (ZH) wurden gefälschte Banknoten im Wert von acht Millionen Dollar hergestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Urdorf ZH ereignete sich der grösste Geldfälschungsfall seit 30 Jahren.
- Hier haben zwei Schweizer im grossen Stil Banknoten gedruckt.
- Ertappt wurden sie durch Zufall bei einer Routinekontrolle der Polizei Zürich.
In einer unauffälligen Lagerhalle in Urdorf ZH haben vier Männer eine der grössten Geldfälscheroperationen der letzten 30 Jahre betrieben.
Sie produzierten gefälschte Banknoten im Wert von acht Millionen US-Dollar. So berichtet es der «Tagesanzeiger».
Professionelle Fälscher am Werk
Die Täter gingen äusserst professionell vor und hatten klare Rollenverteilungen. Ihr Ziel: Perfekte Nachbildungen von mindestens fünf Millionen US-Dollar herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Doch ihre Pläne wurden durch eine Routinekontrolle der Kantonspolizei Zürich durchkreuzt.
Mehr als ein Jahr nach ihrer Entdeckung hat die Bundesanwaltschaft dann Anklage gegen zwei Schweizer erhoben. Die Details des Falls sind nun laut «Tagesanzeiger» erstmals öffentlich zugänglich.
Geld und Know-how für kriminellen Erfolg
Laut Anklageschrift haben die beiden Hauptverdächtigen, Enis S., 49 Jahre alt, und Loris G., 72 Jahre alt, ab Mitte November 2021 an ihrem illegalen Projekt gearbeitet.
Loris G., ein ausgebildeter Buch- und Offsetdrucker, war für die Beschaffung der richtigen Druckmaschinen und Materialien verantwortlich. Er entschied sich für die Herstellung von gefälschten 50-Dollar-Noten, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Fälschungen weniger auffallen würden.
Unterstützung durch Gehilfen
Ab März 2022 erhielt Loris G. Unterstützung von einem ersten Gehilfen, der ihn chauffierte und beim Einkauf spezieller Substanzen half. Ein zweiter Helfer trat Mitte März in Aktion und assistierte bis zur Verhaftung im November.
Der erste Gehilfe erhielt deswegen eine Strafe von 8100 Franken. Diese muss er aber nur bezahlen, wenn er innerhalb der Probezeit wieder straffällig wird.
Für den zweiten Gehilfen fiel die Strafe jedoch höher aus, sodass er 13'500 Franken begleichen muss. Beide Strafen sind aber bedingt und hängen von der Bedingung ab, dass sie nicht wieder straffällig werden.
Hauptangeklagter war auch in Drogendelikte verwickelt
Enis S. war aber nicht nur in die Geldfälschung involviert. Er betrieb auch eine grosse Anlage zur Herstellung von verbotenem Marihuana in Urdorf.
So wurden bei einer Hausdurchsuchung neben 256 Kilo Marihuana, 40 Kilo Cannabisharz und -extrakt sowie Tausende Samen für Cannabispflanzen entdeckt. Genauso wie die Fälscherwerkstatt.
Somit sieht sich Enis S. zusätzlich mit Anklagen nach dem Drogen- und Waffengesetz konfrontiert. Denn er betrieb einen grossangelegten Marihuanahandel und besass einen illegalen Schlagring. Der Beginn des Prozesses ist für die kommenden Monate angesetzt.