Urner Amtsinhaber sollen Interessenbindungen offenlegen
Kanton Uri plant Register für politische und berufliche Engagements der Regierungs- und Landratsmitglieder.

Im Kanton Uri soll künftig ein Register Auskunft über berufliche und politische Engagements der Regierungs- und Landratsmitglieder geben. Der Regierungsrat hat Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Interessenbindungen in die Vernehmlassung geschickt. Die sieben Mitglieder der Urner Kantonsregierung geben zwar bereits heute ihre Interessenbindungen an, dies geschieht aber auf freiwilliger Basis.
Die Engagements der Parlamentsmitglieder werden nicht offengelegt. Der Landrat verlangte im Februar 2025 mit einer Motion, dass die Offenlegung der Interessenbindungen für Regierung und Parlament zur Pflicht werden solle. Der Regierungsrat will diesen Auftrag mit Verordnungsanpassungen umsetzen.
Glaubwürdigkeit durch Transparenz
Die Interessenvertretung sei zwar legitim und gehöre zur repräsentativen Demokratie, hält der Regierungsrat in der am Mittwoch publizierten Vernehmlassungsbotschaft fest. Eine Offenlegung sei aber für die Glaubwürdigkeit der politischen Arbeit wichtig.
Demnach müssen die Ratsmitglieder die Standeskanzlei schriftlich über Engagements, welche ihr Amt betreffen könnten, unterrichten. Dabei geht es vor allem um berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien, Leitungsfunktionen in Verbänden, Beratungsfunktionen oder um andere politische Ämter.
Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Juni 2025.