Ursache für tödlichen Rangierunfall in Emmenbrücke LU bleibt unklar

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Emmen,

Auch nach den Untersuchungen des Vorfalls bleibt die Ursache des tödlichen Rangierunfalls in Emmenbrücke LU unklar.

Hauptbahnhof Zürich
Gleise am Hauptbahnhof Zürich. (Archivbild) - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober 2021 ereignete sich in Emmenbrücke LU ein tödlicher Rangierunfall.
  • Auch nach den Untersuchungen bleibt die Ursache unklar.
  • Der Arbeiter habe sich gemäss den Vorschriften verhalten und keinen Fehler gemacht.

Wieso ein Rangierarbeiter auf einem Industriegelände in Emmenbrücke LU zwischen zwei Puffer geraten und tödlich verletzt worden ist, bleibt ungeklärt. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust kann nur Vermutungen anstellen, wieso ein Wagen nicht ausreichend gegen das Wegrollen gesichert war. Das heisst es in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.

Der 55-jährige Mann war im Oktober 2021 kurz vor 7 Uhr auf dem Gelände des Stahlproduzenten Swiss Steel tödlich verunglückt. Seine Aufgabe war es, Güterzüge bereitzustellen, damit Schrott vom Rohmateriallager zu den Schmelzöfen gebracht werden kann. Dies ist ein Routinevorgang, der gemäss Sust fast stündlich durchgeführt wird.

Der Arbeiter verschob mittels Fernsteuerung eine Lokomotive mit fünf Güterwagen von einem Gleis auf ein anderes. Er kuppelte den letzten Wagen ab, bewegte die Lokomotive und die restlichen vier Wagen eine kurze Distanz. Danach legte er einen Hemmschuh auf die Schiene.

Der Arbeiter habe nicht bemerkt, dass der Wagen hinter ihm auf dem Gleise, gegen die Rangierkomposition gerollt sei. Das hiess es im Bericht der Sust. Er sei aufrecht zwischen die Puffer geraten und tödlich verletzt worden.

Auch nach Untersuchung bleibt die Ursache unklar

Für die Sust ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Bremse des abgekuppelten Wagens nicht aktiviert war. Technisch und organisatorisch fand sie keine Hinweise, die zu dem Unfall hätten führen können. Der Rangierarbeiter war ausgebildet. Die Sust gewann bei der Untersuchung den Eindruck, dass er gewissenhaft, vorausschauend und pflichtbewusst vorgegangen sei.

Es könne vermutet werden, dass der Arbeiter aus nicht bekannten Gründen abgelenkt gewesen sei. Deswegen habe er die Luftbremse des Wagens nicht aktiviert, hiess es in dem Bericht der Sust. Sie vermutet zudem, dass die Distanz zwischen der Rangierkomposition und dem abgekuppelten Wagen nicht sehr gross gewesen sei. Andernfalls wäre der Wagen nämlich vom Hemmschuh gestoppt worden.

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