Verbände gründen Gesellschaft für ambulante Arzttarife
Die wichtigsten Verbände des Gesundheitswesens in der Schweiz stehen kurz vor der Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung ambulanter Arzttarife.
Das Wichtigste in Kürze
- Die wichtigsten Verbände in der Schweiz stehen kurz vor der Gründung einer Gesellschaft.
- Diese soll für die Entwicklung ambulanter Arzttarife zuständig sein.
Die wichtigsten Verbände des Gesundheitswesens in der Schweiz stehen kurz vor der Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung ambulanter Arzttarife. Der Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg leitete auf Bitte des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die Vorbereitungsarbeiten.
Wie Schneggs Direktion mitteilte, genehmigten die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände einstimmig die Statuten und einen Aktionärsbindungsvertrag.
Beteiligt waren die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura, die Ärztevereinigung FMH, der Spitalverband H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK).
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) war vertreten, wie der bernische Gesundheitsdirektor auf Anfrage sagte.
Zur einstimmen Verabschiedung der Dokumente kam es laut der Mitteilung durch die Erarbeitung einer «Zusatzvereinbarung Doppelte Parität». Diese sieht die gegenseitige Anerkennung der Grundlagen zum Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen Tardoc vor.
«Organisation für ambulante Arzttarife AG»
Die Grundlagen bilden laut Communiqué den Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Organisation. Die Aktiengesellschaft wird unter dem Namen «Organisation für ambulante Arzttarife AG» (OAAT) auftreten.
Die Statuten, der Aktionärsbindungsvertrag und die Zusatzvereinbarung werden nun den Verbänden unterbreitet. Sie müssen diese genehmigen. Anschliessend kann, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Beschlussgremien, die Gründung der Aktiengesellschaft vollzogen werden. Bis Ende September soll dieser Prozess über die Bühne gehen.
Die Partner haben sich entschieden, die im Rahmen des Projekts geschaffenen Gremien weiterzunutzen. Die beiden Gremien sollen die Erarbeitung der Tarifierungsgrundsätze und des Organisationsreglements für die zu gründende Organisation vorantreiben. Diese Arbeiten erfolgen ausserhalb des Auftrags des BAG.
Auf Anfrage sagte der bernische Gesundheitsdirektor Schnegg, er sei Präsident der Swiss DRG AG, der Tariforganisation für stationäre Spitalbehandlungen. Deshalb stehe er mit allen Seiten in Kontakt. Aus diesem Grund sei er vom BAG gebeten worden, die Arbeiten zu leiten.
Der Krankenkassen-Dachverband Curafutura und die FMH hatten dem Bundesrat Ende 2021 eine neue Version von Tardoc vorgelegt. Sie hofften auf ein Inkrafttreten am 1. Januar 2023.
Vor einem Jahr war eine erste Version für einen Ärztetarif vom Bundesrat abgelehnt worden. Somit gilt immer noch die veraltete Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen namens Tarmed.
Auch am Donnerstag forderten die FMH und der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS) wieder die Einführung von Tardoc. Aus ihrer Sicht sollte der Tarif nun auf den 1. Januar 2024 eingeführt werden.