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Verkehr am Berg: Postauto-Chauffeure dürfen Weisungen erteilen

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Bern,

Auf Bergpoststrassen gelten besondere, wenig bekannte Regeln. Für steile Strassen mit zu wenig Raum zum Kreuzen des Gegenverkehrs gibt es 3 simple Grundsätze.

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Ein Postauto auf der Furka Passstrasse, am Samstag, 18. Juli 2020. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Bergpoststrassen haben das Postauto und andere Linienbusse Vortritt.
  • Chauffierende sind sogar weisungsberechtigt.

Mit Ostern beginnt häufig die Ausflugssaison in die Berge. Auf den Strassen dort herrscht teils Verwirrung, wer Vortritt hat, wenn es eng wird. Auf Bergpoststrassen gelten besondere, wenig bekannte Regeln. Für steile Strassen mit zu wenig Raum zum Kreuzen des Gegenverkehrs gibt es drei simple Grundsätze.

Erstens hat die schwerere den Vortritt vor der leichteren Fahrzeugkategorie: Bus vor Camion vor Auto. Zweitens: Ein Lastwagen mit Anhänger hat Vortritt vor allen anderen. Drittens hat unter gleichartigen Fahrzeugen das bergauffahrende Fahrzeug vor dem bergabfahrenden Fahrzeug den Vortritt. Dies gilt aber nur, falls das bergabfahrende Fahrzeug nicht ohnehin näher an einer Ausweichstelle ist.

Ein Sonderfall sind Bergpoststrassen. Deren Beginn ist mit einem Schild mit gelbem Posthorn auf blauem Grund gekennzeichnet. Hier haben das Postauto und andere Linienbusse Vortritt. Und Chauffierende sind sogar weisungsberechtigt. In unübersichtlichen Abschnitten müssen die Lenkerinnen und Lenker auf halbe Sichtweite stoppen können. Grundsätzlich dürfen alle Fahrzeuge vor «engen, unübersichtlichen Kurven ausserorts» hupen, um andere zu warnen.

In der Praxis heisst all das für den Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS): Gefragt ist gesunder Menschenverstand statt Beharren auf Regeln und – ein mögliches Dankeschön per freundlicher Handgeste.

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