Verlegung von Maries Mörder nach Thorberg BE war rechtens
Der Mörder von Marie ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen seine Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern abgeblitzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mörder von Marie ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde abgeblitzt.
- Er beschwerte sich gegen seine Verlegung nach Thorberg BE.
Der Mörder von Marie ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen seine Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern abgeblitzt.
In dieser Anstalt soll der Mann im Sicherheitsvollzug ein halbes Jahr beobachtet werden, bevor er eventuell in den ordentlichen Vollzug kommt.
Der Mann machte geltend, dass er vor seiner Verlegung aus dem Gefängnis La Croisée VD nach Thorberg nicht angehört worden sei. Damit habe man seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Bundesgericht hält an Urteil fest
Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, der Mann habe nicht vorgebracht, was er den Vollzugsbehörden hätte mitteilen wollen, um einen anderen Entscheid zu bewirken. Zudem habe der Mann seine Beschwerde nicht ausreichend begründet.
Weil der Beschwerde gemäss Bundesgericht von vornherein aussichtslos war, muss der Mörder die Gerichtskosten von 1200 Franken bezahlen. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
Der Verurteilte hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und mit einem Gürtel erdrosselte.
Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Mann im September 2018 wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Entführung, sexueller Nötigung und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem wurde die ordentliche Verwahrung angeordnet. (Urteil 6B_860/2019 vom 18.09.2019)