Vernetzte Geräte wie Smartphones und Smartwatches müssen ab September die Privatsphäre besser schützen. Auch das Risiko von Geldbetrug soll verringert werden.
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Privatsphäre und Personendaten sollen in Zukunft besser geschützt werden. Mit neuen Bestimmungen für vernetzte Geräte wie Smartphones will das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auch das Betrugsrisiko vermindern. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/KARL-JOSEF HILDENBRAND

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab September müssen vernetzte Geräte mehr für den Schutz der Privatsphäre tun.
  • Zudem soll mit den Massnahmen Geldbetrug verhindert werden.
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Auf dem Schweizer Markt erhältliche vernetzte Geräte müssen die Privatsphäre ihrer Benutzerinnen und Benutzer besser schützen. Dazu gehören Smartphones, Smartwatches und Fitness-Tracker. Die neuen Bestimmungen müssen Hersteller und Entwickler ab August 2024 anwenden.

Der bessere Schutz von Privatsphäre und Personendaten soll mit einer Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (VFAV) erreicht werden. Dies teilt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Donnerstag mit.

Geräte müssen Privatsphäre besser schützen

Die Revision tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft. Geräte müssen dann über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten garantieren.

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Die Privatsphäre von Kindern im Internet soll besser geschützt werden. Eltern gehen damit oft fahrlässig um. Das Bundesamt für Sozialversicherungen will das nun ändern. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/Michael Probst

Insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, sollen die Massnahmen greifen, wie das Bakom schreibt. Davon ist jedes drahtlose Gerät und Produkt betroffen, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann.

Betrugsrisiko soll verringert werden

Ausserdem soll dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Widerstandsfähigkeit der Kommunikationsnetze gestärkt werden: Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden kann, müsse es über bestimmte Funktionen verfügen. Damit soll das Betrugsrisiko deutlich verringert werden – zum Beispiel mit einer verstärkten Kontrolle der Benutzerauthentifizierung.

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Elektronische Zahlungen sollen durch vorgeschriebene Funktionen sicherer werden. - Keystone

Ausserdem muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören können. Sie müssten deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen, so das Bakom.

Mit den neuen Bestimmungen wird die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen. Die Normungsgremien der EU erarbeiten laut Bakom derzeit harmonisierte Normen. Diese sollen der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens Ende September 2023 zur Verfügung stehen.

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