Verteidiger fordern an «Kill Erdogan»-Prozess Freisprüche
Im Prozess um das «Kill Erdogan»-Plakat in Bern hat die Verteidigung Freisprüche für alle vier Angeklagten gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verteidiger fordern im Prozess um das «Kill Erdogan»-Plakat Freisprüche.
- Bei den vier beschuldigten Personen könne kein direkter Vorsatz aufgezeigt werden.
Am Prozess um das «Kill Erdogan»-Plakat in Bern haben die Verteidiger Freisprüche für die vier beschuldigten Personen verlangt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei ungenügend.
Sie habe nicht aufgezeigt, was genau den vier Beschuldigten vorgeworfen werde. So werfe ihnen etwa niemand vor, das Plakat von März 2017 hergestellt zu haben, hiess es seitens der Verteidigung.
Direkter Vorsatz fehlt
Und es reiche nicht, wenn der Staatsanwalt sage, mit einem aktiven Beitrag an der Kundgebung vom 25. März 2017 gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hätten die vier Beschuldigten zur Verbreitung der Tötungsbotschaft beigetragen. Nur dass die vier in der Nähe des Plakats gesehen worden seien, reiche nicht.
Eine Verurteilung wäre nur möglich, wenn ein direkter Vorsatz nachweisbar sei. Dieser wissentliche und willentliche Beitrag zu einem Aufruf zu öffentlicher Gewalt fehle, hiess es weiter.
Auch sei das Plakat gar nicht dazu geeignet gewesen, Menschen zu einem Gewaltakt an Erdogan zu inspirieren. Auf diesem stand: «Kill Erdogan with his own weapons!» («Töte oder tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen!»)
Eine Fachperson in bildnerischer Gestaltung habe Mitte Januar vor Gericht gesagt, das Wort «Kill» sei «unglücklich gewählt» und «sehr provokativ». Man müsse aber den Kontext sehen. Es habe sich um eine politische Kundgebung gehandelt.
In diesem Kontext würden häufig provokante und auch metaphorische Botschaften verwendet, etwa «Der Planet brennt» bei Klimademos. «Ich sehe keine Adressaten dafür, Erdogan wirklich umzubringen», sagte diese Zeugenperson. Darauf wies die Verteidigung hin.
Eine der beschuldigten Personen bestreitet laut der Verteidigerin, an der fraglichen Kundgebung vom 25. März 2017 dabei gewesen zu sein.
Staatsanwalt verlangt bedingte Geldstrafen
Am Mittwochmorgen hatte zuerst der Staatsanwalt plädiert. Er beantragte teilweise bedingte, teilweise unbedingte Geldstrafen von 32 bis 40 Tagessätzen in einer vom Gericht zu bestimmenden Höhe. Die vier beschuldigten Personen seien wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt und wegen Landfriedensbruchs schuldig zu sprechen.
Der Berner Richter, der das Verfahren leitet, will sein Urteil am 9. März bekanntgeben.