Berner Verwaltungsgericht lehnt Reduktion der Konzessionsgebühren für öffentliche Plakatierung während Corona-Pandemie ab.
Wahlplakate
Wahlplakate von Kandidaten stehen auf dem Casinoplatz in Bern. (Archivbild) - KEYSTONE/Peter Schneider

Der Berner Gemeinderat hat es während der Corona-Pandemie zurecht abgelehnt, die Konzessionsgebühren für die öffentliche Plakatierung zu reduzieren. Zu diesem Schluss kommt das kantonale Verwaltungsgericht.

Es hat eine Beschwerde der Konzessionärin abgewiesen, wie aus einem am Dienstag publizierten Entscheid hervorgeht. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wird sich weisen.

Die Beschwerdeführerin kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Die Konzession für die Plakatierung auf öffentlichem Grund hält für 2020 bis 2027 die Neo Advertising SA. Nach einer Fusion heisst die Aussenwerbe-Vermarkterin nun Goldbach Neo.

Für die Jahre 2020 und 2021 hatte sie eine Reduktion der Konzessionsgebühren um jeweils 25 Prozent verlangt. Sie machte geltend, der erzielbare Umsatz sei wegen der Corona-Massnahmen um rund 40 Prozent unter Budget geblieben.

Einbruch durch Pandemiemassnahmen

Die Corona-Massnahmen hätten zu einem Einbruch der Passanten- und Pendlerströme geführt. Dadurch sei der «Wert» der Werbeflächen gesunken. Zudem sei die Nachfrage zurückgegangen, weil bei der Werbung gespart worden sei. Schweizweit habe die Firma einen Verlust in Millionenhöhe erlitten, der ohne Härtezufall-Zuschuss des Kantons Genf noch höher ausgefallen wäre.

Die Bezahlung der vollen Konzessionsgebühren 2020 und 2021 wäre ein unverhältnismässiger Härtefall, machte die Firma geltend. Das sah das bernische Verwaltungsgericht anders. Zwar sei die wirtschaftliche Lage der Firma durch die Pandemie und deren Folgen erheblich beeinträchtigt worden.

Doch gewisse wirtschaftliche Einbussen seien Teil des unternehmerischen Risikos, das die Konzessionärin tragen müsse. Im Gegenzug müsse sie der Stadt Bern ja auch keine höheren Konzessionsgebühren bezahlen, wenn sie grössere Gewinne erziele als prognostiziert.

Staatliche Unterstützung während Pandemie

Zur Abmilderung der Pandemie-Folgen seien von staatlicher Seite spezifische Instrumente wie Kurzarbeit, Covid-19-Kredite und Härtefallzuschüsse zur Verfügung gestanden. Davon habe die Beschwerdeführerin ja auch Gebrauch gemacht.

Die Jahre 2020 und 2021 dürften zudem nicht isoliert betrachtet werden. Die Konzession gelte für acht Jahre. Damit bestehe die Möglichkeit, während der verbleibenden Dauer die Rechte aus den Konzessionen besser verwerten zu können.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtFusionCoronavirus