Verwaltungsgericht pfeift Amt für Veterinärwesen zurück
Das Bernisches Verwaltungsgericht zweifelt an Gutachten des Amts für Veterinärwesen und fordert Neubewertung.
In einem Tierschutz-Streitfall hat das bernische Verwaltungsgericht das Amt für Veterinärwesen zurückgepfiffen. Das Gericht hegte Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität eines vom Amt in Auftrag gegebenen Gutachtens. Das Veterinäramt habe den Fall unvollständig abgeklärt und müsse daher nochmals über die Bücher.
Der Streitfall dreht sich um einen Mann im Kanton Bern, der selber Hunde hält und Kurse, Beratungen und Trainings unter anderem für Problemhunde und ihre Halter anbietet. Er geriet ins Visier der Behörden, weil er veraltete, nicht tierschutzgerechte Methoden angewendet haben soll, die auf der Dominanz- und Rudelführer-Theorie fussten.
Stark vereinfacht gesagt geht es dabei um die Annahme, dass Hunde stets versuchen, den Menschen zu dominieren. Der Halter müsse daher stark auftreten und dem Tier klar machen, dass er der Anführer ist, so wie dies in einem Rudel auch ein Leithund machen würde.
Das Amt für Veterinärwesen verbot 2021 dem Mann den Umgang mit anderen als seinen eigenen Hunden. Der Hundehalter legte Beschwerde ein und erhielt teilweise recht.
Nun wurde ihm nur noch verboten, Praktiken anzuwenden, bei denen Hunde in tierschutzrelevanter Weise unter Druck gesetzt würden, wie dies etwa bei der sogenannten «psychologischen Unterwerfung» der Fall sei.
Verbot und Beschwerde
Sowohl der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen wie auch der Beschuldigte zogen den Fall weiter ans Verwaltungsgericht. Das Veterinäramt, das das Verbot aussprach, stützte sich für seine Abklärungen unter anderem auf Videoaufnahmen auf der Internetseite des Hundehalters, wo seine Erziehungsmethoden zu sehen waren.
Für eine erste informelle Einschätzung des Videomaterials trat das Amt an eine Expertin, eine Tierärztin, heran. Diese kam zum Schluss, dass der Mann eine Hündin grundlos stark eingeschüchtert und sie erniedrigt und instrumentalisiert hatte.
Nur kurze Zeit später betraute das Amt die Tierärztin mit einem ausführlichen Gutachten zu dem Fall. Nach dem Mailverkehr mit der Tierärztin zur Sichtung der Videos habe das Veterinäramt davon ausgehen können, dass die Expertin auch in einem formellen Gutachten die Methoden des Hundekursanbieters kritisieren würde.
Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid. So habe die Tierärztin etwa geschrieben, sie hoffe, dass solchen Methoden «der Riegel geschoben wird». Das Amt wiederum habe sich bei der Expertin bedankt «für die unterstützenden Worte».
Zweifel an Objektivität und Unabhängigkeit
Das Verwaltungsgericht meldete daher erhebliche Zweifel an, dass die Begutachtung noch als offen und nicht vorbestimmt habe gelten können. An den Fachkenntnissen der Veterinärin zweifelte das Gericht nicht.
Ausserdem kritisierte das Verwaltungsgericht, dass der Beschwerdeführer nicht genügend angehört wurde. Zu den angewendeten Methoden des Hundeführers äusserte sich das Gericht nicht.
Dies müsse im weiteren Verlauf des Verfahrens die Fachbehörde tun. Sie müsse den Fall nun besser abklären.