Viagogo hat vom Konsumentenschutz eine Strafanzeige am Hals
Die Stiftung Konsumentenschutz hat die Ticket-Verkaufsplattform Viagogo verklagt. Es geht um Betrug und unlautere Geschäftspraktiken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ticket-Verkaufsplattform Viagogo erhält zum zweiten Mal eine Strafanzeige.
- Dieses Mal von der Stiftung Konsumentenschutz für Betrug und unlautere Geschäftspraktiken.
- Viagogo habe in der Pandemie Tickets zu nicht stattfindenden Anlässen verkauft.
Weitere Klage gegen die Ticket-Verkaufsplattform Viagogo: Die Stiftung Konsumentenschutz hat Strafanzeige wegen Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken gegen die Ticket-Verkaufsplattform eingereicht.
Viagogo nutze das Wirrwarr der weltweit pandemiebedingten und unkoordinierten Lockdowns aus. Dabei verkaufte sie systematisch Tickets für Anlässe, die nicht stattfinden werden. Dies schreibt die Stiftung in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Gesuche um Rückerstattung der bezahlten Kaufpreise würden vom Unternehmen mit nichtssagenden Antworten abgespiesen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sei dies eine hinterhältige Geschäftemacherei, die dringend gerichtlich verurteilt und untersagt werden müsse. Bei Viagogo war am Morgen eine Anfrage für eine Stellungnahme hängig.
Viagogo verteidigt und entschuldigt sich
Die Pandemie hat zu erheblichen Verwerfungen in der Live-Event-Branche geführt. Tausende von Veranstaltungen sind verschoben, verlegt oder abgesagt worden.
Dadurch stünden alle Akteure des Ticketmarktes vor grossen Herausforderungen, erklärt Viagogo in einem Statement. Es seien beispiellose Zeiten. «Wir bearbeiten eine enorme Anzahl von Eventverschiebungen auf der ganzen Welt und entschuldigen uns für eventuelle Verzögerungen.»
Viagogo informiere die Kunden so schnell wie möglich bei Änderungen der Veranstaltungen. «Sollten die Veranstaltungsinformationen zum Zeitpunkt des Kaufs nicht korrekt sein, haben Käufer Anspruch auf eine Rückerstattung. Sollten darüber hinaus Tickets für abgesagte Veranstaltungen zum Verkauf angeboten werden, handelt es sich um einen Fehler.» Dieser sei auf die vielen Veranstaltungsänderungen zurückzuführen, «die Viagogo aufgrund der aktuellen Umstände überprüft.»
Bei verschobenen Veranstaltungen behielten die Tickets gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit, es bestehe also kein Anspruch auf Rückerstattung.
Werde eine Veranstaltung komplett abgesagt, hätten Nutzende Anspruch auf eine Barauszahlung oder einen Gutschein. Der Wert beträgt 125 Prozent des Kaufpreises. «Im Falle einer Rückerstattung bitten wir unsere Nutzer um Geduld, während wir ihre Anfrage bearbeiten.»
Es ist nicht die erste Klage gegen die Verkaufsplattform in der Schweiz: Die erste Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco erhielten sie wegen unlauterer Preisgestaltung und aggressiver Verkaufsmethoden. Diese wurde aber vom Handelsgericht Zürich und dem Bundesgericht grösstenteils abgewiesen.