Ein 51-Jähriger soll im November 2022 in Zürich-Altstetten seine Ehefrau ermordet haben. Der Ankläger fordert lebenslänglich, der Verteidiger sieben Jahre.
Bezirksgericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Ein 51-jähriger Mann soll im November 2022 in Zürich-Altstetten seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Der Ankläger fordert lebenslänglich wegen Mordes, der Verteidiger sieben Jahre wegen Totschlags. Das Urteil folgt am Freitag.

Hintergrund der Tat war Eifersucht, wie an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich am Mittwoch deutlich wurde. Der beschuldigte Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte sich einige Monate vor der Tat in den Verdacht verrannt, seine aus Moldawien stammende Frau betrüge ihn mit einem Nachbarn. Die Ermittlungen zeigten jedoch, dass es dafür keinerlei Anhaltspunkte gab.

Er «hatte sich krankhaft in die fixe Idee verrannt», aus der er sich nicht mehr habe lösen können. Dies sagte der Verteidiger. Zunehmend habe er beweisen wollen, dass seine Realität die Wahrheit sei und alle anderen lügen.

Tatausführung habe «sadistisch-schadenfreudigen Charakter»

Die Tat sei nicht geplant erfolgt. Eine längere negative Entwicklung habe dazu geführt. Als es am späteren Nachmittag jenes 23. November wieder zu einem Streit gekommen sei, habe sein Mandant die Kontrolle verloren.

Er habe spontan gehandelt, ohne direkten Vorsatz. Damit liege klar Totschlag vor. Angemessen sei eine siebenjährige Freiheitsstrafe, sagte der Verteidiger.

Der psychiatrische Gutachter stellte volle Schuldfähigkeit des Beschuldigten fest. Bei dem Informatiker diagnostizierte er eine narzisstisch-zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung. Die Tatausführung habe einen «sadistisch-schadenfreudigen Charakter».

Videoaufnahmen zentrales Beweismittel

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen Mordes und eine Bestrafung mit lebenslänglichem Freiheitsentzug. Mit der Tat habe der Beschuldigte seinen «absoluten Machtanspruch» gegenüber der 40-jährigen Frau durchsetzen und diese für ihren angeblichen Betrug bestrafen wollen. Zentrales Beweismittel im Verfahren sind Videoaufnahmen einer Kamera, die der Beschuldigte selbst in der Familienwohnung installiert hatte, um die Ehefrau zu überwachen.

Sie zeigen die Tat, soweit sie im Sichtbereich der Kamera verübt wurde. Geräusche und Stimmen wurden auch von nicht einsehbaren Stellen aufgenommen. Laut Staatsanwalt erklärte die Frau ihrem Mann im Streit, sie habe jetzt genug von ihm.

Daraufhin seien gellende Schreie zu hören. Es sei zu einem Kampf zwischen den Eheleuten gekommen. Die Frau habe sich heftig gewehrt und immer wieder versucht zu flüchten. Er habe sie jeweils wieder aus dem Sichtfeld der Kamera gezerrt.

«Erst mal nicht töten, sondern quälen»

Der gesamt Ablauf zeige, dass der Beschuldigte sein Opfer «erst mal nicht töten, sondern quälen wollte». Er habe ihr mit einem Rüstmesser zahlreiche nicht tödliche Stiche und Schnitte zugefügt. Erst am Schluss sei es mit Schnitten in den Hals zur direkt vorsätzlichen Tötung gekommen.

Die Frau sei qualvoll verblutet. Im Tatablauf sei ein «gezieltes, durchaus überlegtes Handeln» feststellbar, so der Staatsanwalt. Schliesslich habe sich der Mann neben sein tödlich verletztes Opfer gelegt und sich selbst mit dem Messer verletzt.

Unmittelbar nach der Tat kamen die beiden Kinder nach Hause. Auf dem Video ist laut Ankläger zu hören, wie die sterbende Mutter den Sohn bittet, auf ihrem Handy seine Tante – ihrer Schwester – anzurufen und ihr mitzuteilen, sie solle Ambulanz und Polizei rufen. Der Mann habe sie «gestochen», sie sterbe.

Urteil am Freitag

Die Kinder leben heute bei Verwandten. Ihr Rechtsvertreter sowie die Vertreterin der Schwester und der Mutter der Getöteten forderten Genugtuungszahlungen und Schadenersatz von insgesamt mehr als 300'000 Franken. In der Befragung vor Gericht gab der Beschuldigte mit sehr leiser Stimme Auskunft.

Zur eigentlichen Tat wollte er nichts sagen. Der ganzen Verhandlung folgte er äusserlich vollkommen unbewegt. Das Gericht wird das Urteil am Freitag verkünden.

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