Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen 51-jährigen Mann, der seine Ehefrau ermordet haben soll.
Zürcher Bezirksgericht
Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen 51-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Mit zahlreichen Messerstichen und Schnitten soll ein heute 51-jähriger Mann im November 2022 seine Ehefrau getötet haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor Bezirksgericht Zürich eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.

Als Strafmass forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Motiv der Tat sei sein «absoluter Machtanspruch» gegenüber der Ehefrau gewesen. Als diese genug gehabt habe und ihn habe verlassen wollen, habe er sie ausgelöscht.

Grauenhafter Tod durch Verbluten

Teile der Tat wurden von einer Kamera aufgezeichnet, die der Beschuldigte zur Überwachung seiner Frau in der Wohnung installiert hatte. Bei der Tat sei er sadistisch vorgegangen, sagte der Staatsanwalt.

Minutenlang habe er ihr nicht lebensbedrohliche, schmerzhafte Stiche und Schnitte zugefügt, um sie zu quälen. Erst am Schluss verletzte der Schweizer mit türkischen Wurzeln die Frau tödlich. Das Opfer erlitt einen «qualvollen, grauenhaften Tod durch Verbluten», wie der Staatsanwalt sagte.

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