Viel Aufregung um die Solidaritätsbeiträge der Staatsangestellten

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Solothurn,

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch ausführlich über den Solidaritätsbeitrag der Kantonsangestellten von fünf Franken pro Monat an die Personalverbände diskutiert.

Verwaltung (Symbolbild)
Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die SVP spricht beim Solidaritätsbeitrag der Kantonsangestellten von einer «staatlichen Zwangsabgabe» und zweifelt die rechtmässige Verwendung der Gelder an.

Kantonsrat Rémy Wyssmann (SVP) sagte, bei den Solidaritätsbeiträgen handle sich um eine staatliche Zwangsabgabe. Es sei keinem Angestellten zuzumuten, dass er Beiträge an einen Personalverband bezahle, dem er nicht angehöre.

Die Beiträge würden teilweise widerrechtlich verwendet. Mit dem Geld werde intransparent umgegangen. Wyssmann hatte deshalb eine Interpellation zu den angeblichen «Unregelmässigkeiten bei der Verwendung der Solidaritätsbeiträge» eingereicht.

Geld für fünf Personalverbände

Der Solidaritätsbeitrag beträgt für jeden Staatsangestellten fünf Franken pro Monat. Der Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen. Pro Jahr kommen so rund 650'000 Franken zusammen. Über eine einfache Gesellschaft wird die Summe an die fünf Personalverbände überwiesen. Allein der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO) erhält mehr als 200'000 Franken.

Philippe Arnet (FDP) kritisierte bei der Diskussion über die Interpellation der SVP die nicht umfassende Antwort des Regierungsrats. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) müsse den Fall untersuchen.

Fabian Gloor (CVP) wies darauf hin, dass das Bundesgericht die Rechtmässigkeit von solchen Solidaritätsabgaben bestätigt habe. Es handle sich nicht um eine staatliche Zwangsabgabe, denn die Arbeitnehmer hätten einen solchen Abzug gefordert. Der Gesamtarbeitsvertrag regle die Verwendung des Geldes. Der Skandal werde herbeigeredet.

Auch Markus Ammann (SP) kritisierte die Aufregung. Die Verwendung des Geldes sei wohl rechtlich korrekt erfolgt. Alle bezahlten und profitierten, auch hätten die Kontrollen weitgehend funktioniert. Das Parlament sei nicht zuständig, sondern die Gesamtarbeitsvertrags-Kommission. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) sei daher nicht notwendig.

Felix Glatz-Böni (Grüne) sagte, seine Fraktion vertraue der Gesamtarbeitsvertrags-Kommission. «Management by öffentliche Diffamierung» sei nicht das Ding der Grünen.

Regierung vertraut Kontrollstellen

Finanzdirektor Roland Heim (CVP) bedankte sich im Parlament für die sachliche Aussprache. Die Antwort zur Interpellation der SVP sei wohl zu knapp ausgefallen, räumte er ein. Die GPK sei jedoch über alles informiert worden.

Vorwürfe wie «kriminell» könnten nicht akzeptiert werden. Nur die fünf Personalverbände würden über die Verteilung der Gelder entscheiden - und zwar aufgrund der Zahl der Verbandsmitglieder. Die Regierung habe dazu nichts zu sagen. Gemäss Heim sind Kontrolle und Transparenz sichergestellt. Der Regierungsrat habe keine Zweifel an der Integrität der Kontrollstellen.

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