Vierfachmord in Rupperswil AG: Zu wenig Platz für alle Zuschauer

Keystone-SDA
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Lenzburg,

Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG beginnt am 13. März. Aufgrund von Platzproblemen musste das Bezirksgericht eine Auswahl bei der Vergabe der Zuschauerplätze treffen. Deshalb können nicht alle angemeldeten Privatpersonen die Verhandlungen mitverfolgen.

Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil Ag beginnt am 13. März.
Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil Ag beginnt am 13. März. - Facebook

N. hatte am 21. Dezember 2015 eine in Rupperswil wohnhafte Familie komplett ausgelöscht. Zuerst hatte er den jüngeren Sohn vergewaltigt, von der Mutter mehrere Tausend Franken erpresst und anschliessend die beiden Söhne, die Mutter und die Freundin des älteren Sohnes getötet. Anschliessend zündete er die Opfer mit Brandbeschleuniger an und verschwand unerkannt aus dem Haus. Die Tötungen und die Brandlegung waren von Anfang an geplant.

Der auf vier Tage angesetzte Prozess gegen den 34-jährigen Schweizer beginnt am 13. März vor dem Bezirksgericht Lenzburg (Nau berichtete).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG beginnt am 13. März.
  • Aufgrund von Platzproblemen können nicht alle angemeldeten Privatpersonen vor Ort sein.
  • Das Bezirksgericht Lenzburg musste bei der Vergabe der Zuschauerplätze eine Auswahl treffen.

Zu wenig Platz für Zuschauer

Keine Übertragung der Verhandlungen

Den Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG können aus Platzgründen nicht alle angemeldeten Privatpersonen mitverfolgen.

Bei der Vergabe der Zuschauerplätze habe eine Auswahl getroffen werden müssen, teilte das Bezirksgericht Lenzburg am Montag mit. Die Plätze seien insbesondere anhand des Zeitpunktes der Anmeldung und der Bereitschaft, an allen Verhandlungstagen anwesend zu sein, vergeben worden. Es sei darum gegangen, einen «möglichst ausgewogen durchmischten Zuschauerkreis» zu erreichen. Es sei bedauerlich, dass Privatpersonen abgewiesen werden müssten, hält das Bezirksgericht fest.

Mit der Anwesenheit der Medien sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung jedoch erfüllt. Die Medien würden in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen Staat und Öffentlichkeit die Informationen transportieren.

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