Vogelgrippe H5N1 im Kanton Zürich nachgewiesen

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Zürich,

In der Schweiz wurde in einer Hobbyhaltung von Hühnern die ansteckende Vogelgrippe H5N1 nachgewiesen – Behörden verhängen Schutzmassnahmen.

Vogelgrippe
Die Krankheit hat eine hohe Sterblichkeitsrate. Rund 52 Prozent der seit 2003 infizierten Menschen haben nicht überlebt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich wurden erneut Fälle einer ansteckenden Variante der Vogelgrippe nachgewiesen.
  • Nun wurden Beobachtungszonen errichtet, um eine potenzielle Ausbreitung einzudämmen.

Für den Tod von Geflügel in einem Zürcher Hobby-Betrieb ist eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe verantwortlich. Bund und Kantone ergreifen nun gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) konnte die Virusvariante nachweisen. Das bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag. In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen ZH gelten deshalb ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen.

Hochansteckende Vogelgrippe H5N1 in der Schweiz festgestellt

In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Im Fokus der Massnahmen des BLV und der Kantone gegen das Virus stehen die Wildvögel, welche die Seuche einschleppen. Aus diesem Grund werden die Uferstreifen um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf.

Nur unter Auflagen ins Freie

Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist laut BLV zu verhindern. Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel dürfen in diesen Zonen deshalb nur noch unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten.

Sicherheits- und Hygienemassnahmen sind einzuhalten. Die Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar, wie das BLV weiter schrieb. Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Haltung würden weiterhin ausbezahlt.

Anfang dieser Woche hatten die Behörden von Baden-Württemberg bei der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen bestätigt. Der Fall im Zürcher Unterland war nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.

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