Vogelgrippe H5N1: Massnahmen in der Schweiz gelten bis Mitte März
Die Massnahmen, um die Vogelgrippe H5N1 einzudämmen, werden weiter verlängert. Besonders der Kontakt zu Wildvögeln sollte vermieden werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Massnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe werden in der Schweiz verlängert.
- Neu sollen diese bis am 15. März gelten.
- In bestimmten Gebieten dürfen Hühner & Co. nur noch unter Auflagen ins Freie.
Die kantonalen Veterinärdienste und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe H5N1 verlängert. Die Gefahr der Einschleppung der Krankheit vom angrenzenden Ausland wird noch immer als gross eingeschätzt.
Zu diesem Schluss kommen Expertinnen des BLV aufgrund von Erfahrungen der letzten Seuchenzüge in Europa. Das teilte das Bundesamt am Freitag mit. Verlängert werden die Massnahmen in den Kontroll- und Überwachungsgebieten um die grossen Gewässer des Mittellandes bis am 15. März.
Kontakt zu Wildvögeln soll vermieden werden
In den sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit werde der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden, so das BLV. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten.
In der Deutschschweiz traten Ende November die ersten Fälle auf. Die Krankheit wurde mutmasslich durch Zugvögel aus Süddeutschland eingeschleppt. Das BLV hatte deshalb vorbeugende Massnahmen beschlossen.
Die Vogelgrippe ist eine Infektionskrankheit vor allem bei Wasservögeln, die von Zugvögeln oft über weite Strecken verbreitet wird. Schon im Vorjahr hatte es von Herbst 2020 bis Frühling 2021 einen gravierenden Seuchenzug in Deutschland und Europa gegeben. Dieser wird nun wohl noch übertroffen.
Fast alle Länder Europas von Vogelgrippe H5N1 betroffen
Zurzeit tritt die Vogelgrippe in fast allen Ländern Europas auf. Die Gefahr für den Menschen ist jedoch gering. Eine Übertragung könne zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, trete aber äusserst selten auf, so das BLV. Poulet und Eier könnten unbedenklich konsumiert werden.