Vor Berner Gericht: 23-Jähriger muss sich wegen Tötung verantworten
Vor einem Berner Gericht muss sich am Montag ein 23-jähriger Mann verantworten. Er soll eine 20-jährige Frau ertränkt haben. Gefordert werden 18,5 Jahre Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Berner Gericht muss sich am Montag einer 23-jähriger Mann stellen
- 2021 soll er eine 20-jährige Frau getötet haben.
- Es wird eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren gefordert.
Ein Gericht in Bern empfängt heute einen jungen Mann. Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland muss sich der 23-Jährige am Montag wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Er soll im August 2021 eine 20-jährige Frau in Ostermundigen getötet haben, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.
Der Mann habe am 10. August 2021 eine von ihm befreundete Frau in deren Wohnung getötet. Wie dem Gericht vorliegt, habe er ihr mit Schlägen gegen den Kopf, Würgen und Ertränken das Leben genommen. So heisst es in der Anklageschrift.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben laut Anklageschrift, dass das Opfer einen Schlag mit einem Gegenstand aus Glas auf dem Kopf abbekam. Im Haar seien Glasfragmente gefunden worden. Das Opfer sei nackt in der mit Wasser gefüllten Badewanne aufgefunden worden. Die Frau sei am geschluckten Wasser gestorben, ergaben die Untersuchungen.
Staatsanwältin verlangt Freiheitsstrafe von 18,5 Jahre nach Tötung
Die Staatsanwaltschaft hat am Montag eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate verlangt. Für die Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte wegen Mord, qualifiziertem Raub und betrügerischem Gebrauch einer Datenverarbeitungsanlage schuldig zu sprechen. Dies verlangte die Staatsanwältin an der Verhandlung am Regionalgericht Bern-Mittelland. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der Angeklagte den Tod des Opfers verursacht habe.
Der Angeklagte sei am Abend vor der Tat zu seinem Opfer gegangen. Er habe ihr Gefühle und Liebe vorgegaukelt, sagte die Staatsanwältin. Beide waren vor mehreren Jahren für einige Monate ein Paar. Sie hätten beim erneuten Treffen mehrmals Sex gehabt. Den nächsten Tag hätten sie zusammen in der Wohnung des Opfers verbracht.
Für die Staatsanwältin ist der Mann nicht für die Liebe, sondern für einen Laptop zur Frau gegangen. Er habe diesen für seine Ausbildung gebraucht. Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem das Opfer geschlagen, mit einem Duschschlauch gewürgt und in die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gelegt worden sei. Diese grausame Drangsalierung habe zum Tod geführt, so die Staatsanwältin.
Nach der Tat habe er mit dem Mobiltelefon des Opfers sich Geld überwiesen, dies würden die ausgewerteten Daten der Telefone zeigen. Der Angeklagte habe in der Folge versucht, die Spuren in der Wohnung zu verwischen. Er sei anschliessend mit dem Zug von Ostermundigen nach Hause gefahren.
Am Bahnhof in Bern habe er sich noch etwas zu essen gekauft. Auf der Heimfahrt habe er dann mit dem gestohlenen Geld Schulden an Bekannte beglichen. Am Folgetag habe er mit dem Laptop des Opfers die Schule besucht. Er habe sein Leben so als Nichts gewesen wäre weitergeführt, kam die Staatsanwältin zum Schluss.