Vorwürfe gegen Swisscom Directories werden Gerichtsfall
Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Position der Swisscom in Bezug auf Adressverzeichnisse, nachdem ein Konkurrent einen Entscheid der Wettbewerbskommission angefochten hat.
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Das Unternehmen ZIP.ch, eine Agentur für digitales Marketing, informierte am Donnerstag in einem Communiqué über den Weiterzug. Es begründete den Schritt namentlich mit Partnerschaften, die Swisscom Directories mit den Suchmaschinen-Betreibern Google und Bing eingegangen sei.
Swisscom Directories war in der Schweiz jahrzehntelang Herausgeberin des gedruckten Telefonbuchs. Heute betreibt sie die Online-Telefonverzeichnisse Local.ch und Search.ch.
2019 richtete sie ihr Angebot für die Eintragung von Unternehmen auf diesen Plattformen neu aus. Unter anderem wurden die Preise erhöht, was Beschwerden an die Wettbewerbskommission (Weko) nach sich zog.
Kontroverse Entscheidungen und ihre Folgen
Im September vergangenen Jahres hatte die Weko jedoch eine Untersuchung gegen Swisscom Directories eingestellt. Das Unternehmen sei im Bereich der Adressverzeichnisse nicht mehr marktbeherrschend, begründete sie den Schritt.
Dabei hatte die Weko explizit auf die Adressverzeichnisdienste von Google und Bing verwiesen. Viele Kunden seien auf jene Angebote ausgewichen. Damit habe der Wettbewerb mit Verzögerung gespielt, argumentierte sie.