Waffengeschäfte müssen sich besser vor Einbrüchen schützen
Ab Januar müssen Waffenläden strengere Sicherheitsmassnahmen beachten. Vor Einbruch sollen sie sich durch bessere Fenster und Türen und Überwachung schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sicherheitsmassnahmen in Waffengeschäften müssen verschärft werden.
- In den letzten Jahren wurde vermehrt in Waffenhandlungen eingebrochen.
- Verschiedene Massnahmen wie Videoüberwachung und Alarmsysteme werden ab 2022 umgesetzt.
Waffengeschäfte müssen sich ab Anfang 2022 besser gegen Einbrüche sichern. Für Fenster und Türen etwa gelten höhere Sicherheitsstandards. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die entsprechende Verordnung angepasst und auf Neujahr in Kraft gesetzt. Dies teilte es am Donnerstag mit.
Grund für die Verschärfung der Sicherheitsvorschriften sind mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche bei Schweizer Waffenhandlungen. Den Tätern fielen dabei mehrere hundert Schusswaffen in die Hände. Die zusätzlichen Massnahmen sollen verhindern, dass Kriminelle an Waffen gelangen. Die Verschärfungen für die Geschäftsräume der Waffenhandlungen betreffen mehrere Bereiche.
Obligatorische Videoüberwachung und bessere Fenster
Neben den höheren Standards für Fenster und Türen müssen die Geschäfte bestimmte Waffen in einem Sicherheitsschrank aufbewahren. Beispielsweise etwa solche für Serienfeuer. Die Geschäftsräume müssen sie mit einer Alarmanlage versehen. Hinzu kommt eine obligatorische Videoüberwachung.
Für die Umsetzung der zusätzlichen Massnahmen gilt nach einer Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbands eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Um eine Lizenz für den Waffenhandel zu erhalten, müssen die Geschäfte den kantonalen Waffenbüros ein Schutzkonzept vorlegen. Sie müssen belegen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen. Die Waffenbüros hiessen die Änderungen in der Konsultation ebenfalls gut.