Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Kanton Aargau

Jetzt zieht auch der Kanton Aargau nach: Ab sofort gilt die Gefahrenstufe 4 im Aargau und somit ein Feuerverbot in und an den Wäldern.

Auch die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen in Wäldernähe dürfen nicht angefeuert werden.
Auch die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen in Wäldernähe dürfen nicht angefeuert werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Aargau zieht nach und spricht ein Feuerverbot aus.
  • Um den 1. August herum darf kein Feuerwerk in der Nähe eines Waldes abgefeuert werden.

Wegen der grossen Trockenheit gilt im Kanton Aargau ab sofort die Gefahrenstufe 4, was grosse Waldbrandgefahr bedeutet. Feuer in Wäldern und an Waldrändern sind bis auf weiteres verboten. Dies gilt am 31. Juli und am 1. August in diesen Gebieten auch für das Abfeuern von Feuerwerk.

Das Feuerverbot betrifft auch die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Diese Massnahmen sei notwendig, weil der Waldboden ausgetrocknet sei und sich die Brandgefahr erhöht habe, teilte der kantonale Führungsstab am Donnerstag mit.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben. Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, beispielsweise in Gärten, Schrebergärten oder auf Terrassen, gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden.

Mindestabstand von 200 Metern zum Wald

Höhen- und 1.-August-Feuer mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand können mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen und nötigenfalls in Absprache mit den lokalen Behörden durchgeführt werden. Beim Abfeuern von Feuerwerk muss ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald/Waldrand eingehalten werden.

Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten laut Führungsstab auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Deshalb wird an die Bevölkerung appelliert, auch ausserhalb der Wälder Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten.

So sollen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden. Bei starkem Wind, auch vor und während Gewittern, soll wegen des Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Feuer sollten nie unbeaufsichtigt gelassen und am Schluss immer ganz gelöscht werden.

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