Der Kanton Wallis setzt nach Beschwerde von Naturschutzorganisationen den Abschuss von drei Wolfsrudeln aus.
Seit dem 1. Dezember sind im Wallis zehn Wölfe im Rahmen der proaktiven Regulierung geschossen worden. (Symbolbild
Seit dem 1. Dezember sind im Wallis zehn Wölfe im Rahmen der proaktiven Regulierung geschossen worden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/FABRICE COFFRINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wolfsrudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables werden vorerst verschont.
  • Umweltschutzorganisationen hatten Beschwerde gegen die Abschüsse eingelegt.
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Der Kanton Wallis hat am Mittwoch den Abschuss der Wolfsrudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables gestoppt. Der Entscheid folgt auf eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), den Abschuss dieser drei Rudel zu bewilligen, wurde vom WWF, Pro Natura und BirdLife Schweiz beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angefochten, wie der Kanton Wallis am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt.

Sollen Wölfe präventiv abgeschossen werden dürfen?

Aufgrund dieser Beschwerde habe Staatsrat Frédéric Favre (FDP) anordnen müssen, die proaktive Wolfsregulierung in diesen Gebieten einzustellen. Anfang Dezember hatte Favre entschieden, die Regulierungsabschüsse für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais anzuordnen. Das Bafu hatte zuvor grünes Licht gegeben.

Die bis zum 31. Januar 2024 gültige Bewilligung erlaubte den Abschuss von sieben der 13 Wolfsrudel im Wallis, was etwa 34 Tieren bei einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entsprach. Seit dem 1. Dezember wurden zehn Wölfe abgeschossen.

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