Walliser E-Scooter fährt 120 km/h!

Bei einer Kontrolle eines E-Scooters in Glis VS stellt sich Aussergewöhnliches heraus: Das Gefährt könnte mit seiner Geschwindigkeit auf die Autobahn.

E-Scooter
Ein E-Scooter. Bei dem Fahrzeug des 57-Jährigen, welches er angeblich aus China bestellt hatte, handelte es sich jedoch um einen Sitz-Scooter. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonspolizei Wallis beschlagnahmt in Glis Ende Juni einen E-Scooter.
  • Das Gefährt kommt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h!
  • Die Motorleistung des Elektrotrottinetts beläuft sich auf 4000 Watt.

Ende Juni halten Agenten der Kantonspolizei Wallis in Glis einen E-Scooter an. Das Gefährt fällt den Beamten aufgrund seiner Beleuchtung auf.

In der Folge wird der E-Scooter kontrolliert. Es fällt auf: Der Zweiräder verfügt über eine «extreme Beschleunigung», wie die Polizei in einer Mitteilung schildert.

Kantonspolizei Wallis E-Scooter
Dieser E-Scooter fährt 120 Kilometer pro Stunde! - Kantonspolizei Wallis

Die Polizei stellt das Gefährt sicher und nimmt es auf eine Prüfrolle, um die Höchstgeschwindigkeit zu messen. Das Resultat: 120 Kilometer pro Stunde!

Eigentlich keine grosse Überraschung – das Elektrotrottinett verfügt ja auch über eine Motorleistung von 4000 Watt!

Zum Vergleich: Für den Strassenverkehr zugelassene E-Scooter haben eine maximale Motorleistung von nur 500 Watt. Sie fahren höchstens 20 km/h.

Finden Sie E-Scooter sicher?

Beim Besitzer des E-Scooters handelt es sich um einen 23-jährigen Italiener mit Wohnsitz in der Region. Er wird wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.

E-Scooter müssen auf Strasse fahren

Elektrische Tretroller dürfen Jugendliche ab 14 mit einem Moped-Führerschein lenken. Ab 16 entfällt die Fahrausweispflicht. Die E-Trottinetts müssen auf der Strasse fahren. Sie sind den Leicht-Motorfahrrädern, den Töfflis, gleichgestellt.

Die Trottinetts müssen über zwei Bremsen verfügen und über zwei Lampen. Weiter nötig sind ein Rückstrahler hinten und eine Fahrradglocke. Eine Helmpflicht besteht nicht, der Helm ist aber empfohlen.

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