Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) spricht sich dafür aus, dass Grossunternehmen Lohnanalysen durchführen müssen.
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Am letztjährigen Black Friday gaben Herr und Frau Schweizer mehr als 500 Millionen Franken aus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WBK unterstützt die Vorlage zur Veränderung des Gleichstellungsgesetzes.
  • Demnach sollen Grossunternehmen verpflichtet werden, Lohnanalysen durchzuführen.
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Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen. Die vorberatende Nationalratskommission hat sich im Grundsatz für Massnahmen gegen Lohnungleichheit ausgesprochen, allerdings mit knapper Mehrheit.

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), auf die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die Details wird sie nach der Sommerpause beraten.

Der Ständerat hatte sich in der Sommersession im zweiten Anlauf dafür ausgesprochen, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu Lohngleichheitsanalysen zu verpflichten. Der Bundesrat schlägt eine Untergrenze von 50 Angestellten vor. Anders als der Bundesrat will der Ständerat die Massnahme zudem spätestens nach neun Jahren evaluieren lassen und auf zwölf Jahre befristen.

Zur Lohngleichheit im Schneckentempo

Die Mehrheit der Nationalratskommission hält staatliche Massnahmen für angebracht. Zwar sei der diskriminierende Anteil der Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen in den letzten Jahren rückläufig, hält sie fest. Der Prozess zur Beseitigung der Lohndiskriminierung schreite aber zu langsam voran.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verweist auf Erfolge von freiwilligen Massnahmen und sieht in der Vorlage einen Angriff auf den liberalen Arbeitsmarkt.

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