Wechsel des Geschlechtseintrages wird einfacher
Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Das Parlament hat einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dieser können Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, den Wechsel vollziehen zu wollen, mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken, indem sie dort persönlich vorsprechen.
Jedes Kind muss nach der Geburt innert drei Tagen mit Namen, Abstammung und Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Kann das medizinische Fachpersonal das Geschlecht des Neugeborenen nicht bestimmen, muss das Kind trotzdem mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht angemeldet werden. Das Geschlecht und der Vorname können später nur in einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren geändert werden.
Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages sogar erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden. Mit dem einfachen Eintrag im Personenregister will der Bundesrat den Betroffenen das Leben erleichtern.
Um eine Einführung eines dritten Geschlechts ging es nicht. Im Register gibt es weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich. Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.
Zuletzt umstritten war im Parlament noch, ob Minderjährige und Menschen mit Beistand dafür eine Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters brauchen. Der Nationalrat lehnte dies ab. Der Ständerat erachtet dies aber als nötig. Er kam dem Nationalrat aber mit dem Vorschlag von Andrea Caroni (FDP/AR) insofern entgegen, dass eine Zustimmung nur vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist.
Mit Ausnahme der SVP-Fraktion ging der Nationalrat am Mittwoch auf den Kompromiss ein - mit einem Stimmverhältnis von 124 zu 47 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die SVP sei der festen Überzeugung, dass dieser Kompromiss nicht im Dienste der jungen Personen ist, sagte Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Schutzbedürfnis zwischen 16 und 18 Jahren sei etwas geringer, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat unterstütze daher den Kompromiss. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Jedes Jahr werden in der Schweiz zwanzig bis hundert Kinder geboren, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. In diesen Fällen wird von Variante der Geschlechtsentwicklung gesprochen.
Transidentität liegt vor, wenn die tatsächlich empfundene Geschlechtsidentität nicht mit den äusserlichen Merkmalen übereinstimmt. Betroffene geben häufig an, als Mann im Körper einer Frau zu leben respektive als Frau im Körper eines Mannes. Wie viele Menschen mit Transidentität in der Schweiz leben, ist nicht klar.