Weihnachts-Äste im Wald sammeln? Diese Regeln gelten
Weihnachtszeit ist Deko-Zeit! Aber Achtung: Mitbringsel aus dem Wald können schnell zu einer Busse und einer Anzeige führen. Es gibt strikte Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf die Weihnachtszeit hin werden im Wald gerne Holz und Moos für die Deko gesammelt.
- Frei bedienen darf man sich aber nicht, es gelten auch im Wald Regeln.
- Im Zweifelsfall lohnt es sich, beim Waldeigentümer oder zuständigen Förster nachzufragen.
Fast sechs Franken zahlt man bei den grossen Detailhändlern für einen Bund Tannenäste. Deko-Freunde wissen aber ganz genau: Das geht auch gratis.
Wer derzeit im Wald spaziert, der sieht, dass viele Leute unterwegs sind, die auf der Suche nach Weihnachtsdekoration sind. Ein Zapfen hier, etwas Moos da – ein Tannenzweig dort. Einzigartiges Material für Kränze und andere Basteleien.
Weihnachts-Fans sollte aber bewusst sein: Es gibt klare Regeln. Vergehen können zu Bussen und zu Anzeigen führen.
Die Hände voll
Grundsätzlich gilt: Man darf nur so viel mitnehmen, wie man mit blossen Händen tragen kann. Aber nicht alles ist erlaubt: zum Beispiel ein Haufen Äste muss liegengelassen werden – denn den hat der Förster oder der Waldbesitzer aufbereitet.
Leseholz wie abgeschnittene Äste, der Boden und die darauf stehenden Bäume gehören dem Waldeigentümer. «Das Sammeln von Leseholz braucht also immer das Einverständnis des Grundeigentümers», sagt Fredy Keller, Revierförster Bern-Worblental.
Viele Leute würden denken, aufgrund des freien Betretungsrechts des Waldes und dem Recht zur Aneignung von Pilzen und Beeren auch ein Mitnahmerecht von Leseholz zu haben. «Dem ist aber nicht so.»
Von den Bäumen dürfe nichts abgeschnitten werden, «wenn es nicht mit dem Einverständnis des Waldeigentümers passiert. Wenn eine Person erwischt wird, führt dies zu einer Anzeige.» Der Grund ist Sachbeschädigung.
Beim Mitnehmen von Ästen bestehe aber eigentlich kein Problem, so der Revierförster. «Die häufigsten Verstösse, die wir haben, sind Entwendungen von Brennholz ab den aufgeschichteten Brennholzstapeln. Zu empfehlen ist, Äste in den öffentlichen Verkaufsstellen zu kaufen.»
Kaum Anzeigen in Bern
In der Umsetzung ist man aber nicht so streng. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern erklärt auf Anfrage, dass es im Mittelland «bis heute keine bekannten Anzeigen wegen abschneiden/entwenden von Ästen und Leseholz aus dem Wald» gäbe. Dasselbe gelte für Brennholz.
Etwa alle fünf Jahre komme es zu einer Anzeige, weil ganze Bäume gefällt werden. «Dann aber geht es in der Regel um grosse Bäume, die wegen Nachbarstreitigkeiten illegal gefällt wurden.»
Im Kanton Zürich heisst es von der Baudirektion: «Was auf dem Waldboden liegt und von einer Person getragen werden kann, darf mitgenommen werden, solange man es für die eigene Dekoration/den Eigenbedarf benutzt.» Dazu müsse man nicht zwingend beim Waldeigentümer oder dem zuständigen Förster nachfragen.
«Das Sammeln von Tannenzweigen oder Rinde ist nur von gefällten Bäumen gestattet. Das Auflesen von Tannenzapfen ist erlaubt.»
Aufgepasst beim Moos
Vorsicht ist beim Moos gefragt, da dieses im Wald eine wichtige Funktion hat. «Grossflächig wachsende und häufige Moosarten können in kleinen Mengen gesammelt werden. Hingegen sollte man auf das Sammeln von seltenen Moosarten wie Torf- oder Weissmoos verzichten. Verboten ist, mit Werkzeugen grosse Mengen von Material mit einem Fahrzeug abzutransportieren und zu verkaufen.»
Zur jetzigen Zeit sammeln Menschen neben Moos vor allem Tannenäste, Tannenzapfen, Rinde, Stechpalmenäste oder Mistelzweige. «Wer frische Tannenäste zur Dekoration benötigt, kann dies oftmals in den Werkhöfen des Forstdienstes beziehen.»
Das Kappen von Ästen an lebenden Bäumen, das unverhältnismässige Sammeln von Moos und der Diebstahl von Brennholz kommen gelegentlich vor, schreibt die Zürcher Baudirektion.