Nach Holz-Diebstählen: Ist es verboten, Äste im Wald zu sammeln?
Die Nachfrage nach Brennholz ist stark gestiegen. Nun treiben Holz-Diebe in Wäldern ihr Unwesen. Doch wie ist die Rechtslage bei herumliegenden Ästen?
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen steigenden Energiekosten stellen viele Menschen auf alternative Heizmethoden um.
- Die Nachfrage nach Brennholz ist im Moment viel höher als in den Jahren zuvor.
- Dürfen Holz und Äste aus dem Wald mitgenommen werden? Nau.ch klärt auf.
Der Schweiz droht im kommenden Winter ein Energie-Mangel. Der Bundesrat forderte deshalb unter anderem dazu auf, Innenräume nicht über 19 Grad zu heizen und Strom zu sparen.
Um möglichst günstig durch den Winter zu kommen, greifen immer mehr Schweizer zu Holz. Denn im Kanton Zürich wird sogar Brennholz aus dem Wald gestohlen. Einem Förster aus Zürich sind mehrere solche Fälle bekannt.
Trotzdem glaubt Florian Landolt vom Verband der Waldeigentümer nicht, dass es jetzt häufiger zu Holz-Diebstählen kommen wird. Dazu sei die Hemmschwelle in der Schweiz zu gross, nicht zuletzt wegen der dichten Besiedelung.
«Die meisten Wälder sind bei uns nicht kilometerweit abgelegen. Verdächtige Aktivitäten werden ziemlich schnell gemeldet», mahnt Landolt. Hinzu komme, dass die Wälder wegen der Fahrverbote eigentlich nur für Förster zugänglich sind.
Bei den Vorfällen in Zürich dürfte es sich also um Ausnahmen handeln. Zumindest seien dem Verbandssprecher in letzter Zeit keine anderen Holz-Diebstähle zu Ohren gekommen.
Eine Handvoll Äste mitnehmen «nicht problematisch»
Da Brennholz relativ günstig ist, lohnen sich Diebstähle sowieso nicht. Ein Ster Holz, also ein Kubikmeter, kostet meistens weniger als 200 Franken.
Und was ist mit herumliegenden Ästen - darf man diese einfach mitnehmen? Ja, sagt Landolt: «Wenn man eine Handvoll Totholz nach Hause nimmt, ist das sicher nicht problematisch.»
«Eine gesetzliche Grundlage, dass Totholz mit nach Hause genommen werden darf, gibt es nicht. Allerdings wird dies meist von den Waldbesitzenden im Sinne der Kulanz toleriert», so Landolt.
Das Gesetz besagt, dass Pilze, Beeren und Ähnliches im «ortsüblichen Umfang» gepflückt werden dürfen. In stadtnahen Wäldern sollte man jedoch mit Bedacht vorgehen: «Sie sind oft durch starken Besucherdruck regelrecht gesäubert und es sind kaum mehr Holzreste oder junge Pflanzen vorhanden.» Hier sollte man also besser darauf verzichten, Holz einzusammeln.
«Brennholz wird nicht ausgehen»
Zudem sei auch in diesem Winter genügend Holz für alle da. Trotz der deutlich gestiegenen Nachfrage – sie ist bis zu zehnmal grösser als vor einem Jahr – ist Landolt optimistisch: «Das Brennholz wird uns nicht ausgehen.»
Schliesslich sei die grosse Nachfrage ein «kurzzeitiges Phänomen», glaubt Landolt: «Es ist im Moment ein wenig wie beim Klopapier während der Corona-Krise. Viele Leute wollen zur Absicherung den Vorrat aufstocken und brauchen dann lange nichts mehr.»