Beschwerden gegen die Ungültigerklärung der Abstimmung aus dem Jahr 2017 an das bernische Verwaltungsgericht häufen sich.
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Nicht nur die Gemeinde Moutier wehrt sich gegen die Ungültigerklärung der Abstimmung aus dem Jahr 2017. Projurassier haben am Mittwoch weitere Beschwerden ans bernische Verwaltungsgericht angekündigt.

«Wir werden schier erdrückt von den Anfragen von Bürgern, die den Entscheid der Statthalterin ebenfalls weiterziehen wollen», sagte Valentin Zuber von der Autonomisten-Bewegung «Moutier, ville jurassienne» auf Anfrage.

Seine Organisation will die Bürger bei ihren Eingaben beraten. Beschwerdebefugt ist jeder Stimmberechtigte von Moutier.

Zuber hofft, dass sich die nächste Instanz nicht derart viel Zeit lasse wie die Statthalterin. Diese fällte ihren Entscheid 17 Monate nach der Abstimmung. Laut Zuber müsste es dem Verwaltungsgericht in Bern möglich sein, «die Sache in sechs Monaten zu regeln».

«Eine gute Nachricht»
Berntreue reagierten am Mittwoch gelassen auf die Beschwerde der Gemeinde Moutier. «Das ist eine gute Nachricht», sagte Patrick Röthlisberger, Sprecher des Komitees «Moutier-Prévôté». Nun biete sich die Gelegenheit zu beweisen, dass die Regierungsstatthalterin gute Arbeit geleistet und frei von Druck entschieden habe.

Röthlisberger zeigte sich zuversichtlich: Die jüngste Rechtssprechung des Bundesgerichts sei «in unserem Sinn». Er verwies auf den Fall Peseux: Die Lausanner Richter hatten diesen Frühling entschieden, dass die Abstimmung von 2016 über die Fusion mit Nachbargemeinden wiederholt werden muss.

Bewohner von Peseux hatten nach dem Nein zur Fusion geltend gemacht, ein Stand der Gegner nahe dem Abstimmungslokal habe das Resultat beeinflussen können. Das Bundesgericht warf der Gemeinde vor, sie habe nichts unternommen, um den Stand zu versetzen - und so gegen die Pflicht verstossen, für eine reguläre Abstimmung zu sorgen.

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