Weko sagt Ja zu zwei Medienzusammenschlüssen
Die Wettbewerbskommission gibt grünes Licht: Der Medienkonzern Tamedia darf Goldbach übernehmen und AZ Medien und die NZZ dürfen sich zusammenschliessen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zusammenschlüsse von Goldbach und Tamedia und von AZ Medien und NZZ sind genehmigt.
- Die Weko äussert jedoch Bedenken bezüglich einer marktbeherrschenden Stellung.
- Allerdings sei aber keine Beseitigung eines wirksamen Wettbewerbs zu erwarten.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) sagt Ja zur Übernahme des Werbevermarkters Goldbach durch Tamedia und zum Zusammenschluss von AZ Medien und NZZ.
Nach einer vertieften Prüfung sei den Übernahmen ohne Auflagen oder Bedingungen zugestimmt worden, teilte die Weko am Donnerstag mit. Der Vollzug der Goldbach-Übernahme erfolge innerhalb der nächsten zehn Börsentage, heisst es in einer separaten Mitteilung der Goldbach Gruppe. Nach Abschluss des Verfahrens werde Tamedia die verbleibenden Minderheitsaktionäre entschädigen und die Goldbach Group dekotieren.
In Bezug auf die Medienzusammenschlüsse der AZ Medien und des Verlagshauses NZZ äussert die Weko jedoch gewisse Bedenken. Es bestünden Anhaltspunkte, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens in den Lesermärkten eine marktbeherrschende Stellung begründe oder verstärke. Dies betreffe insbesondere die Tageszeitungen in den Gebieten Solothurn und Aargau sowie den Zeitschriften-Werbemarkt im Bereich Gebäudetechnik.
Zudem gebe es Anhaltspunkte für eine gemeinsame Marktbeherrschung mit der «Basler Zeitung» im Lesermarkt für Tageszeitungen im Gebiet Basel sowie mit der Tamedia-Gruppe und der Ringier-Gruppe im Lesermarkt für Sonntagszeitungen.
Allerdings sei nicht zu erwarten, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens den beteiligten Unternehmen die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs auf den genannten Märkten eröffnet. Nach dem Zusammenschluss verblieben weiterhin starke Konkurrenten wie Tamedia und Ringier, so die Weko weiter. Zudem führe der Zusammenschluss auf dem Markt für Sonntagszeitungen zu keiner relevanten Änderung der Wettbewerbssituation.