Weniger Zivildiensteinsätze am Schluss der besonderen Lage
Nach Aufhebung der besonderen Lage sind Corona-Einsätze von Zivildienstpflichtigen nur noch bis Ende Mai möglich. Die Anzahl solcher Einsätze sank zuletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- 1467 Diensttage leisteten Zivis in den letzten vier Monaten im Zusammenhang mit Corona.
- Das sind deutlich weniger als in den ersten beiden Pandemie-Wellen.
- Corona-Einsätze von Zivildienstpflichtigen sind noch bis Ende Mai 2022 möglich.
In den letzten vier Monaten vor der Rückkehr zur normalen Lage nach der Corona-Pandemie haben Zivildienstpflichtige deutlich weniger Einsätze geleistet als in früheren Pandemiewellen.
Zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. März 2022 leisteten Zivildienstpflichtige (Zivis) insgesamt 1467 Diensttage in Notlageneinsätzen zur Unterstützung von Institutionen bei der Bewältigung der fünften Pandemiewelle, wie das Bundesamt für Zivildienst (Zivi) am Freitag mitteilte. Im Vergleich zur ersten und zweiten Welle im Frühjahr und Herbst 2020 sei der Bedarf für diese Notlageneinsätze tiefer gewesen.
Corona-Einsätze von Zivis noch bis Ende Mai 2022 möglich
Das Zivi behandelte laut eigenen Angaben knapp über hundert Begehren kantonaler und eidgenössischer Stellen für Unterstützung durch Zivis. Der Bedarf nach Zivis habe bis heute mit Aufrufen zum Einsatz, in wenigen Fällen mit Umteilungen von Zivis aus laufenden Einsätzen gedeckt werden können.
388'928 Diensttage leisteten Zivis von Dezember 2021 bis März 2022 bei ordentlichen Einsätzen im Gesundheits- und Sozialwesen, also unabhängig von der Pandemiesituation, wie es weiter hiess. Noch bis Ende Mai 2022 sind Einsätze bei Notlagen zur Entlastung aufgrund der Corona-Situation möglich. Auch fürs Contact Tracing könnte die Anzahl der Zivis bis zu diesem Zeitpunkt noch erhöht werden.
Seit Mitternacht von Donnerstag auf Freitag ist die Schweiz nicht mehr in der «besonderen Lage» gemäss Epidemiengesetz; sie ist in die «normale Lage» zurückgekehrt. Das heisst, dass die Gesundheit wieder in der Hauptverantwortung der Kantone liegt. Ihnen steht es frei, auf ihrem Gebiet gegen Covid-19 Schutzmassnahmen anzuordnen.