Wettbewerbskommission: Kanton Graubünden verliert vor Gericht
Der Kanton Graubünden verlangte in einem Fall um zwei Baufirmen die komplette Einsicht in ihre Akten. Die Wettbewerbskommission lehnte dies ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Baufirmen sind vor Gericht wegen Eliminierung des Wettbewerbes bei Ausschreibungen.
- Dem Kanton Graubünden wurde die Komplette Einsicht in ihre Akten verwehrt.
Zwischen 2004 und 2012 haben drei Baufirmen im Münstertal ihre Preise bei öffentlichen Ausschreibungen untereinander ausgehandelt. Dadurch eliminierten sie den Wettbewerb unter sich.
Zwei der drei Firmen haben sich selbst angezeigt. Die Wettbewerbskommission (Weko) des Bundes verzichtete aber auf Sanktionen gegen die zwei Unternehmen. Ein weiteres Verfahren, welches sich gegen eine konkursite Firma richtet, wurde eingestellt.
Der Kanton stellte ein Gesuch zur umfassenden Aktieneinsicht, um Zugang zu Beweismitteln zu erhalten. Die Weko lehnte die Entscheidung aus Gründen des Datenschutzes ab. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diese Entscheidung.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.