Wildcampen: So klappts ohne Busse und böse Bauern
Wildcampen ist in der Schweiz nicht immer einfach und rechtlich verwirrend. Bevor das eigene Zelt aufgeschlagen wird, gilt es einige Punkte zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen den ausgebuchten Campingplätzen ist wildes Campieren derzeit besonders beliebt.
- Aber Achtung: Nicht überall ist Wildcampen erlaubt.
- Gerade in der Nähe von Landwirten ist besondere Rücksichtnahme geboten.
Das eigene Zelt zwischen Wäldern, Seen und beeindruckenden Bergkulissen aufschlagen steht derzeit bei vielen Schweizern besonders hoch im Kurs. Doch darf man das überhaupt?
Generell gilt: Wildcampen ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, jedoch gibt es auch keine einheitliche Regelung. Die Kantone beziehungsweise die Gemeinden sind dafür zuständig. Eine Übersicht der wichtigsten Regeln.
Wildcampen nur in zwei Kantonen generell erlaubt
Verboten ist wildes Campen in der Schweiz in allen Naturschutzgebieten und Nationalparks. Auch in Wildruhezonen und Jagdbanngebieten sowie an Orten mit einem allgemeinen Betretungsverbot darf nicht übernachtet werden.
Eine generelle Erlaubnis fürs Wildcampen gibt es nur in den Kantonen Aargau und Obwalden. Die Dauer des Aufenthaltes ist jedoch auf eine Übernachtung beschränkt.
Diese zeitliche Beschränkung gilt auch für alle anderen Kantone, wobei zusätzlich nur oberhalb der Waldgrenze übernachtet werden darf. Zu beachten gibt es zudem, dass freies Zelten in Gruppen grundsätzlich überall verboten ist. In Genf sind Übernachtungen in der Wildnis zudem nur mit einer Genehmigung erlaubt.
Besondere Rücksichtnahme bei Landwirten
Die rechtliche Lage im öffentlichen Raum ist damit geklärt, nicht aber das Campen auf privatem Boden. Gerade in Bergregionen bieten Plätze in der Nähe eines Bauernhofs landschaftlich oft besonders reizvolle Standorte.
Sein eigenes Zelt ohne Erlaubnis des Eigentümers aufzuschlagen sollte aber zwingend vermieden werden. «Das kann zu unnötigen Konflikten und vermeidbaren Polizeieinsätzen führen», meint Hans Jörg Rüegsegger, Präsident des Berner Bauernverbands.
Stattdessen rät Rüegsegger zur Planung im Voraus: «Am besten klärt man vorzeitig ab, in welcher Gemeinde Wildcampen überhaupt erlaubt ist.» Je nach Ort würden im Kanton Bern nämlich unterschiedliche Regelungen gelten.
Im Falle einer Übernachtung auf einem Privatgrundstück eines Landwirtes solle der direkte Kontakt im Vorhinein gesucht werden. «Klingeln und nach Erlaubnis fragen kann man immer», meint Rüegsegger. Wichtig sei dabei der nötige Respekt vor dem Eigentümer - schliesslich befände man sich auf fremdem Boden.