Windenergieanlage: St. Gallen startet zweites Mitwirkungsverfahren
Der Kanton St. Gallen hat die Unterlagen zum geplanten Standort der Windenergieanlage auf dem Firmengelände der SFS Group in Heerbrugg ergänzt. Die Änderungen betreffen die Richtplanung. Deshalb gibt es nun ein zweites Mitwirkungsverfahren, das am 31. Oktober beginnt.
Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, das Projekt für eine Windenergieanlage auf dem SFS-Firmengelände in die Anpassung 23 des kantonalen Richtplans aufzunehmen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Mit dieser Ausgangslage wurde bereits im Frühjahr ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt, das 150 Eingaben auslöste.
Kanton entscheidet sich für separates Verfahren
Wegen dieser Rückmeldungen entschied sich danach der Kanton, die Prüfung des Standorts «in einem separaten Richtplanverfahren» durchzuführen. Deshalb gibt es nun ein zweites Mitwirkungsverfahren. Es findet auf der digitalen Plattform des Kantons «E-Mitwirkung» statt.
Die Windenergie-Einzelanlage auf dem Firmenareal von SFS soll etwa fünf Gigawattstunden pro Jahr produzieren. Der Kanton gehe nur von einem geringen Konfliktpotenzial aus, heisst es in der Mitteilung.