Windkraftverbot in Rickenbach LU widerspricht übergeordnetem Recht
Die Regierung lehnte eine Zonenplanänderung ab, die ein Windkraftverbot auf dem Stierenberg vorgesehen hätte, da es gegen übergeordnetes Recht verstösst.
Die Luzerner Regierung hat eine Zonenplanänderung abgelehnt, welche ein Windkraftverbot auf dem Stierenberg in Rickenbach LU zur Folge gehabt hätte. Ein solches Verbot verstosse gegen übergeordnetes Recht, teilte sie am Mittwoch mit.
Bei der Interessenabwägung zwischen kommunalen Schutzinteressen und öffentlichem Interessen werde dem Ausbau der Windenergie ein besonders hohes Gewicht beigemessen, so die Regierung. Ein generelles Verbot von Windenergieanlagen wie in Rickenbach stehe dem nationalen Interesse sowie einer möglichen Interessensabwägung entgegen.
Im März 2024 stimmten die Rickenbacher entgegen der Empfehlung des Gemeinderats für eine Schutz- und Erholungszone auf dem Stierenberg. Der Gemeinderat hatte davor gewarnt, dass die neue Zone nicht rechtskräftig sein werde.
Bürgerinitiative trotz Warnungen erfolgreich
Der Volksabstimmung lag die gutgeheissene Gemeindeinitiative «Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg» aus dem Jahr 2021 zu Grunde.
Auch der Kanton hatte in der Vorprüfung eröffnet, dass die Zonenplanänderung weder recht- noch zweckmässig sei und somit nicht genehmigungsfähig. Dennoch warben die Gegner der Windkraftanlage weiter für ein Ja an der Urne.