Zehn Jahre für vorsätzliche Tötung von Freundin
Das Bezirksgericht Horgen hat am Mittwoch einen 62-Jährigen der vorsätzlichen Tötung seiner Freundin schuldig gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 62-Jähriger ist in Horgen ZH der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen worden.
- Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.
Das Bezirksgericht Horgen hat am Mittwoch einen 62-Jährigen der vorsätzlichen Tötung seiner Freundin schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.
Mit dem Strafmass blieb es um fünf Jahre unter dem Antrag. Der Beschuldigte hatte einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Er habe nichts zu tun mit den Verletzungen und dem Tod seiner Freundin. Der Verteidiger erklärte nach der Urteilseröffnung, er werde vorsorglich Berufung anmelden.
Ausschliesslich Indizien
Weil es für die Tat keine Augenzeugen gab und auch kein Geständnis vorliegt, musste sich das Gericht ausschliesslich auf Indizien stützen. Wie der Gerichtsvorsitzende erklärte, war der Sachverhalt durch die Gesamtheit der Indizien erstellt.
Es gebe keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Schweizer Ende Oktober 2017 in der gemeinsamen Wohnung in Adliswil ZH seine Freundin schwer misshandelt und getötet habe. Das Motiv für die Tat bleibe allerdings «schleierhaft».
Auch der genaue zeitliche Ablauf der Vorfälle sei und bleibe unklar - nur der Beschuldigte wisse, was genau sich damals in der Wohnung abgespielt hatte. Dass er bis heute nicht wahrhaben wolle, was geschehen sei, «das tragen Sie mit sich mit», sagte der Richter.
Tod bewusst in Kauf genommen
Das Gericht nahm nicht an, dass der Beschuldigte die Tat geplant und gewollt hatte. Aber er habe den Tod der Frau bewusst in Kauf genommen, als er ihren Hals zudrückte.
Das Verschulden des Mannes wiege schwer. Strangulation sei «sicher eine der schlimmsten Todesarten», sagte der Richter. Zu Gunsten des Beschuldigten nahm das Gericht eine mittelgradig verminderte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt an. Damit folgte er dem psychiatrischen Gutachten, das sich allerdings einzig auf die Akten stützte, da der Beschuldigte jede Mitarbeit verweigerte.
Zu den tödlichen Vorfällen kam es Ende Oktober 2017. Am Abend des 30. Oktober hatte das Paar in einem Lokal getrunken, Wie so oft war die schwer alkoholkranke Frau völlig betrunken, als sie sich auf den Heimweg machte. Einige Zeit später ging auch der ebenfalls alkoholisierte Mann heim.
Zuhause habe er die Frau schlafend auf dem Wohnzimmerboden gefunden. Das sei nicht ungewöhnlich gewesen, sagte er. Laut Anklage lag sie in ihrem Kot, davon will der Beschuldigte aber nichts gesehen haben. Er habe ihr Ohrfeigen verpasst - aus medizinischen Gründen, um sie aufzuwecken. Das funktionierte nicht.
Diverse schwere Verletzungen
Aufgrund der Spuren ist klar, dass er sie brutal schlug. Wann genau er die Frau erwürgte oder strangulierte - beispielsweise mit einem Schal - ist nicht festzulegen. Die Gerichtsmediziner stellten später diverse schwere Verletzungen fest: Knochenbrüche, ein gebrochener Kehlkopf, Hautunterblutungen, Quetschungen, Risse.
Er habe die wenige Jahre ältere, kleine und untergewichtige Frau in die Badewanne getragen, erzählte er am Vormittag in der Befragung. Dort habe er sie liegenlassen und sei schlafen gegangen. Am nächsten Morgen sei sie immer noch in der Wanne gelegen. Von ihren Verletzungen habe er nichts gesehen.
Er habe sie ins Bett getragen und ihr den Pyjama angezogen. Ob sie da noch gelebt habe, wisse er nicht. Die Sanität rief er nicht. Den ganzen Tag blieb er in der Wohnung, trank zwischendurch Wein. Nur für eine Stunde sei er kurz weggegangen. Erst am folgenden Morgen, es war der 1. November, rief er kurz nach 6 Uhr die Polizei an und meldete mit ruhiger Stimme, seine Freundin liege tot im Bett.
Die Spurensicherung stellte zahlreiche Blutspuren in der Wohnung fest. An der Vorderseite des Halses und unter den Fingernägeln der Toten wurde DNA des Beschuldigten gefunden. Spuren einer Drittperson gab es nicht. Der Beschuldigte wies diverse Kratzspuren auf, die laut Experten von Fingernägeln stammen mussten.