Eine sexuelle Belästigung bei einer Ziegenschau durch einen 59-jährigen Landwirt an die Kantonstierärztin wird jetzt in St. Gallen bestraft.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Landwirt hat bei einer Ziegenausstellung die Kantonstierärztin sexuell belästigt.
  • In Toggenburg griff der 59-Jährige Ende März diesen Jahres der Tierärztin an die Brust.
  • Das Gericht in St.Gallen verurteilte ihn jetzt zu einer Geldbusse.
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Es herrschte eine gespannte Atmosphäre bei einer Ziegenausstellung im Toggenburg, als eine Kantonstierärztin aus St. Gallen die Gesundheit der Tiere der Aussteller überprüfte. In ihrem prüfenden Blick fiel ihr eine spezifische Ziege eines 59-jährigen Landwirtes aus dem Rheintal auf. Darüber berichtet «20 Minuten».

Das Euter des Tieres schien auffällig prall, zeigte eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit, wie die Amtlichen bemerkten. Dieser Befund führte schliesslich zu einer unerwarteten und erschreckenden Aktion des 59-jährigen Besitzers.

Unannehmlicher Zwischenfall

Angesichts der Kritik an der Gesundheit seiner Ziege reagierte der Aussteller mit einer mehr als unangemessenen Handlung: Er griff der Kantonstierärztin energisch an die Brust!

Wurdest du schon einmal belästigt?

Laut Strafbefehl wollte er damit erklären, dass er damit demonstrieren wollte, wie abrupt eine Ziege reagiert, wenn sie von Fremden berührt wird – ähnlich wie Menschen. Absurd.

Ziegenshow
Bei einer Ziegenshow kam es zu dem Vorfall. (Symbolbild) - keystone

Die Kantonstierärztin fühlte sich dadurch sexuell belästigt und empfand noch am gleichen Abend Schmerzen in der Brust.

Verurteilung des Landwirtes

Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Besitzer Anfang August wegen sexueller Belästigung. Als Konsequenz wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Franken verurteilt. Zusätzlich zu der Geldstrafe werde der Mann auch für die Verfahrenskosten aufkommen, die weitere 550 Franken betragen, wie der Strafbefehl festlegte.

Falls der Verurteilte die Strafe nicht begleichen kann oder will, droht ihm eine fünftägige Haftstrafe.

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