Sofern der Bahnhof am Wohnort einer Person mit eingeschränkter Mobilität nicht entsprechend umgebaut ist, kann diese künftig ein Taxi in Anspruch nehmen.
Ein Rollstuhlfahrer fährt 2009 mit Hilfe der Chauffeurin in Zürich in ein Behindertentaxi. (Archivbild)
Ein Rollstuhlfahrer fährt 2009 mit Hilfe der Chauffeurin in Zürich in ein Behindertentaxi. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SBB bieten Personen mit eingeschränkter Mobilität einen Taxidienst an.
  • Dieser gilt dann, sofern der Bahnhof am Wohnort nicht behindertengerecht umgebaut ist.
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Die SBB wollen Personen mit eingeschränkter Mobilität einen Taxidienst zu behindertengerecht umgebauten Bahnhöfen anbieten. Gehbehinderte sollen diesen Fahrdienst in Anspruch nehmen können, wenn der Bahnhof an ihrem Wohnort noch nicht entsprechend umgebaut ist.

Vergangene Woche haben die SBB den Auftrag auf der öffentlichen Beschaffungsplattform simap.ch im Internet ausgeschrieben.

Die Tamedia-Zeitungen machten am Mittwoch darauf aufmerksam. Aus der Ausschreibung geht hervor, dass die SBB schweizweit einen Anbieter für diese Transporte suchen.

Ab Sommer

Bis Mitte Februar können interessierte Transportunternehmen ihre Offerten einreichen. Ab Sommer dieses Jahres soll der Vertrag zwischen SBB und dem Anbieter gültig sein.

sbb
Der Mann wurde einfach aus einem wartenden Zug gezerrt. (Symbolbild) - keystone

Hintergrund der Ausschreibung ist, dass die bauliche Anpassung der Schweizer Bahnhöfe an die Anforderungen von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu langsam vorangeht. Ende dieses Jahres müssten alle Bahnhöfe angepasst sein. Laut dem neusten Bericht des Bundesamts für Verkehr warten aber noch über 500 Bahnhöfe auf die Anpassung.

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