Zug: Finanzfachfrau (52) zu Mosaiksteinchen-Job gedrängt
Eine berufserfahrene Hochschulabsolventin wird vom Zuger RAV unter Androhung von Mittelkürzungen zu einer anforderungslosen Tätigkeit «gezwungen».

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 52-jährige Finanzfachfrau musste primitiven Beschäftigungen nachgehen.
- Sie hatte sich zuvor nach ihrem Jobverlust beim Zuger RAV gemeldet.
- Hätte sie die einfache Arbeit abgelehnt, wären ihr Mittel gekürzt worden.
Nach Verlust ihrer Arbeitsstelle hat sich eine 52-jährige Hochschulabsolventin mit langjähriger Berufserfahrung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gewandt. Das Zuger RAV prognostizierte ihr schon zu Beginn schlechte Aussichten: Die Finanzfachfrau solle sich auf deutlich niedrigere Löhne einstellen als bisher.
Es folgte gemäss «zentralplus» ein Seminar für die 52-Jährige: Dieses war aber hauptsächlich für Berufseinsteiger konzipiert. Die Seminarleitung informierte das RAV über die unpassende Besetzung – doch die Arbeitsvermittlung hielt daran fest.
Mosaiksteinchen und Büchersortierung
Schliesslich drängte das RAV die Finanzfachfrau zu Tätigkeiten in der «Halle 44». Dort finden Beschäftigungsmassnahmen wie das Legen von Mosaiksteinchen oder Büchersortierung statt.
Das RAV begründete die Arbeit mit der Notwendigkeit einer Tagesstruktur – und drohte Taggeldkürzungen im Falle einer Ablehnung an.

Wie «zentralplus» schreibt, hat sich die Frau mittlerweile von der Arbeitslosenkasse abgemeldet. Das Portal beruft sich dabei auf den Jahresbericht der Zuger Ombudsstelle.
Demnach gab es vergangenes Jahr zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit dem RAV und seinen Wiedereingliederungsmassnahmen.
Die Ombudsfrau stellt aber auch eine Unzufriedenheit bei den RAV-Mitarbeitenden fest. Diese würden sich von Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) unter Druck gesetzt fühlen.
Denn der Kanton muss jährlich dem Seco melden, wie viele Versicherte sich abgemeldet haben. Am Ende ensteht dann ein Ranking, wo die Kantone miteinander verglichen werden.
Daher käme es zu Fällen, in denen der Schwerpunkt stark auf statistischer Entlastung liegen würde. Die sinnvolle Unterstützung würde nicht ausreichend berücksichtigt, so der Bericht.