Gericht

Aargauer verschweigt Schnuppertage – Betrug?

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Zurzibiet,

Ein Aargauer verschweigt Schnuppertage und 900 Franken Einkommen daraus gegenüber dem RAV. Ihm wird deshalb Betrug vorgeworfen.

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Ein Aargauer verschweigt das Einkommen aus Schnuppertagen gegenüber der Arbeitslosenkasse. Das Ganze endet vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer bezieht Arbeitslosengeld, obwohl er Schnuppertage absolviert.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Geldstrafe und einen Landesverweis.
  • Der Richter folgt aber der Argumentation des Verteidigers und spricht den Mann frei.

«Schludrig ausgefüllt» oder bewusst betrogen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bezirksgericht Zurzach AG, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Ein 35-jähriger Slowake war arbeitslos und bezog von Januar 2021 bis Januar 2022 Leistungen von der Arbeitslosenkasse. Dabei hatte er ein Formular inkorrekt ausgefüllt und unterschrieben. Er verschwieg, dass er im April und Mai einer Arbeit nachging.

Die Anklägerin warf ihm vor, damit gerechnet zu haben, dass die Arbeitslosenkasse des Kantons den Angaben glaube. In der Folge habe er 1377.35 Franken unrechtmässig bezogen.

Die Staatsanwaltschaft sprach von mehrfacher Urkundenfälschung und Betrug. Sie forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken, eine Busse von 1000 Franken und einen fünfjährigen Landesverweis.

Der Verteidiger des 35-Jährigen wollte jedoch den Freispruch. Er argumentiert, sein Mandant habe das Formular «unachtsam und schludrig ausgefüllt». Es bestehe kein Grund, «von einem Täuschungswillen auszugehen und mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen». Aus seiner Sicht liege höchstens ein leichter Fall von ungerechtfertigtem Bezug von Versicherungsleistungen vor, der bereits verjährt ist.

«Weshalb sollte er das tun?»

Der Angeklagte selbst sagte, die Arbeit seien bloss Probetage gewesen, es sei nichts Festes abgemacht gewesen. Er sei davon ausgegangen, Schnuppertage nicht angeben zu müssen.

Der Anwalt argumentiert auch mit den ansonsten korrekt angegebenen Einkünften. So habe der Slowake 25'000 Franken korrekt angegeben, 900 Franken von den Schnuppertagen aber nicht. «Da stellt sich schon die Frage, weshalb er das tun sollte.»

Hast du schon einmal falsche Angaben auf einem Formular gemacht?

Das Bezirksgericht Zurzach folgte dann dieser Argumentation und sprach den 35-Jährigen frei. Der Slowake habe in einem Grenzbereich gehandelt und die Täuschung der Arbeitslosenkasse in Kauf genommen. Der Tatbestand des Betrugs sei aber in subjektiver Sicht nicht erfüllt.

Der Slowake war wegen mehreren Strassenverkehrsdelikten bereits vorbestraft, das Migrationsamt hatte ihn verwarnt. Auch der Gerichtspräsident sprach dann eine Warnung aus: «Sie haben das Gastrecht massiv strapaziert.» Er rät ihm, sich wohl zu verhalten.

Kommentare

User #5294 (nicht angemeldet)

Mir wurden Schnuppertage noch nie bezahlt.

User #3062 (nicht angemeldet)

Merke ich mir für die nächste Steuererklärung. Fülle die Erklärung von Hand schludrig aus vergesse Einnahmen.

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