Zuger Polizeihunde überführen Autoknacker

Gina Krückl
Gina Krückl

Region Zug,

Zwei Zuger Polizeihunde überführten zwei Autoknacker, auf die die Beamten durch eine Bürgermeldung aufmerksam geworden waren.

Die beiden Zuger Polizeihunde Wyk und Harvey
«Wyk» und «Harvey» unterstützen die Kantonspolizei Zug bei ihren Einsätzen. - Kantonspolizei Zug

Das Wichtigste in Kürze

  • Dank einer Bürgermeldung fasste die Kantonspolizei zwei Autoknacker.
  • Überführt wurden sie kurz darauf von «Wyk» und «Harvey».

In der Nacht auf Donnerstag um zirka 2 Uhr hörte ein Anwohner bei der Gartenstadt in der Stadt Zug einen lauten Knall, teilte die Kantonspolizei Zug heute Montag mit. Von seiner Wohnung aus konnte er beobachten, wie zwei Personen bei einem Auto eine Scheibe einschlugen.

Sofort meldete der aufmerksame Bürger seine Beobachtung der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Beim Eintreffen der ersten Patrouille vor Ort hatten die beiden Personen den Tatort bereits verlassen, konnten wenige Minuten später jedoch an der Nordstrasse angehalten werden.

Erfolgreicher Einsatz von «Wyk» und «Harvey»

Gleich zwei Polizeihunde halfen der Zuger Polizei mit ihren feinen Nasen. Polizeihund «Wyk» fand wenige Meter entfernt das mutmassliche Einbruchswerkzeug. Dieses wurde zuvor von der Täterschaft weggeworfen.

Auch das aus dem Auto gestohlene Portemonnaie wurde wiedergefunden. Riesenschnauzer «Harvey» erschnüffelte dieses ganz in der Nähe des Tatorts.

Bereits verurteilt

Die beiden Tunesier im Alter von 33 und 39 Jahren wurden festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese verurteilte den 33-Jährigen wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen.

Sein Landsmann wurde ebenfalls wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Während der 39-Jährige das Strafmass akzeptiert hat und sich bereits im Strafvollzug befindet, ist das Urteil gegen den Jüngeren der beiden noch nicht rechtskräftig.

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