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Zugschubser: Zürcher Obergericht spricht Landesverweisung aus

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein psychisch angeschlagener Eritreer wurde des Landes verwiesen. Er hatte eine Frau vor einen Zug gestossen.

Eritreer
Das Zürcher Obergericht verhandelt den Fall eines Eritreers, der im Zürcher HB eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hatte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Eritreer hat eine Schweizer Frau vor einen Zug gestossen.
  • Er wurde nun des Landes verwiesen.
  • Aktuell befindet er sich in einer stationären Massnahme.

Das Zürcher Obergericht hat einen Eritreer des Landes verwiesen. Er hatte vor einiger Zeit eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen. Die Tat wurde vom Gericht als Gefährdung des Lebens bezeichnet.

Der Beschuldigte befindet sich aktuell in einer psychiatrischen Klinik. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Diese wird jedoch aufgrund der stationären Massnahme aufgeschoben.

Von versuchter Tötung zu Lebensgefährdung

Im Vergleich zur Vorinstanz geht das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung aus, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die Frau töten wollte.

Der wichtigste Punkt für die Berufung des Eritreers gegen das Urteil der Vorinstanz, die Landesverweisung, bleibt bestehen. Das Gericht reduzierte sie von acht auf sechs Jahre. An der Verhandlung sagte er, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe.

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Kommentare

User #3027 (nicht angemeldet)

Wird in der Schweiz Opferschutz klein und Täterschutz gross geschrieben? Das war ganz klar versuchter Mord! Wie kann man so eine Tat nur verharmlosen, das ist ein no go!

User #1618 (nicht angemeldet)

Es ist kein Schubser, sondern ein Schwerstkrimineller. Ich verstehe die Verharmlosung nicht.

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