Der Entscheid des Bezirksrats vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtsmittelfrist beträgt fünf Tage.
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Der Zürcher Bezirksrat hat den Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmungsvorlage zum neuen Hardturm-Stadion, zu gemeinnützigen Wohnungen und zwei Hochhäusern vollumfänglich abgewiesen. Stadiongegner wollten damit die Abstimmung am 25. November vertagen.

Der Bezirksrat bestätigt mit seinem Entscheid, dass die Stadt Zürich «ihre Pflicht, die Stimmberechtigten sachlich und quantitativ ausreichend zu informieren» erfüllt hat, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Der Entscheid des Bezirksrats vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtsmittelfrist beträgt fünf Tage.

Die Kritik der Rekurrenten richtete sich gegen widersprüchliche und irreführende Angaben in den Abstimmungsunterlagen, vor allem was Aussagen über die Anzahl gemeinnütziger Wohnungen, zu Mietpreisen und zur Finanzierung betrifft. Die städtischen Behörden wollten die Öffentlichkeit mit Falschinformationen für ein Ja zu ihrer Vorlage gewinnen, hiess es in einer Medienmitteilung.

In einer Ergänzung zu dem am 9. Oktober eingereichten Stimmrechtsrekurs hatte der Anwalt der Gegner ausserdem verlangt, dass für den Fall, dass erst nach dem 25. November rechtskräftig entschieden werde und die Stimmbevölkerung der Vorlage zustimme, das Abstimmungsergebnis aufzuheben sei.

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