Zürcher Eltern verlängern Ferien ihrer Kinder – Gerichtsfall!
Ein Elternpaar hat die Ferien der Kinder verlängert und wurde dafür gebüsst. Weil sie die Busse nicht akzeptieren wollten, kam es zu einem Gerichtstermin.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine längere USA-Reise wurde einer Familie mit Schulkindern aus Winterthur zum Verhängnis.
- Die Eltern hatten ihren Nachwuchs von der Schule abgemeldet, statt dispensiert.
- Weil sie früher als geplant zurückkamen, gab es eine saftige Busse für die Eltern.
- Das Bezirksgericht sieht die Pflichten jedoch nicht verletzt und hat sie freigesprochen.
Ein Paar aus Winterthur wollte seine beiden Kinder (10 und 12) für eine längere USA-Reise vom Schulunterricht dispensieren lassen. Für das jüngere Kind wurde das Gesuch bewilligt, nicht aber für das ältere.
Die Eltern zogen deshalb das Dispensationsgesuch zurück und meldeten ihren Nachwuchs wegen des längeren Auslandsaufenthalts vollständig von der Schule ab. Den Zeitpunkt ihrer Rückkehr nannten sie nicht.
Die obigen Informationen sind laut dem «Tages-Anzeiger» aus dem Strafbefehl des Statthalteramtes Winterthur nachzulesen. Die Geschichte landete also vor Gericht – doch was genau haben die Eltern falsch gemacht?
Dispensieren oder abmelden?
Um den Fall der Zürcher Eltern zu erklären, braucht einige Hintergrundinformationen. Wichtig îst nämlich: Eine Dispensation ist der richtige Weg, wenn eine geplante Absenz zwölf Wochen oder weniger dauert. Eine Abmeldung braucht es, wenn die Kinder dem Schulunterricht für mehr als zwölf Wochen fernbleiben. Schulferien werden für die Berechnung der Abwesenheit nicht mitgezählt.
Das Paar aus Winterthur meldete ihre Kinder per 20. März 2023 von der Schule ab. Da nur die Schulwochen zählen, hätte die Abwesenheit für das korrekte Abmelden also bis zum 25 Juni dauern müssen. Doch die Familie brach die Ferien zwei Wochen früher als geplant ab, und die Eltern meldeten ihre Kinder bei der zuständigen Schulleitung bereits auf den 12. Juni wieder an.
Die Änderung wurde demnach von den Eltern dahingehend begründet, dass die Mutter der Kinder einen Kreislaufzusammenbruch erlitten habe. Ausserdem soll das jüngere Kind verstärkt Heimweh verspürt haben. Die Familie besuchte übrigens in Übersee einen Onkel der Kinder.
Die Schulpflege erstattete trotz der Erklärung des Elternpaares eine Anzeige. Das Statthalteramt erliess schliesslich einen Strafbefehl. Dort wird festgehalten, dass die Kinder dem Schulunterricht für zehn Schulwochen unentschuldigt ferngeblieben seien. Es wäre demnach eine Dispensation erforderlich gewesen, da die Abwesenheit nicht länger als zwölf Wochen dauerte. Eine Abmeldung komme nicht zur Anwendung.
Eltern sollen ihre Pflichten missachtet haben
Das Statthalteramt hält in dem Strafbefehl fest, dass davon auszugehen sei, «dass von Anfang an niemals ein Auslandaufenthalt von mehr als zwölf Schulwochen geplant war». Die Eltern hätten ihre Kinder bloss abgemeldet, um den Ablehnungsbeschluss der Schulpflege zum Dispensationsgesuch zu umgehen.
Weiter wird erwähnt, dass die Eltern für den Kreislaufzusammenbruch der Mutter keine Beweise vorgelegt hätten. Dass die vorzeitige Rückreise unvorhersehbar gewesen sei, wird al «Schutzbehauptung» bezeichnet.
Laut dem Statthalteramt hätten die Eltern ihre Pflichten missachtet. Sie wurden deshalb zu einer Busse von 2000 Franken pro Elternteil verurteilt. Hinzu kamen Gebühren von je 950 Franken. Das Schweizer Ehepaar akzeptierte den Strafbefehl nicht – und musste deshalb am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur antraben.
Frühere Rückkehr laut Gericht kein Problem
Die Verteidigerin des Paares forderte laut dem «Tages-Anzeiger» einen Freispruch und sagte, ihre Mandanten hätten ihre Elternpflicht «mustergültig eingehalten». Sie hätten nicht versucht, das nicht bewilligte Dispensationsgesuch zu umgehen, sondern ihre Pläne grundlegend geändert.
Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigerin in weiten Teilen. Das beschuldigte Zürcher Elternpaar wurde vom Vorwurf der Missachtung der Elternpflichten freigesprochen. Als Entschädigung für die Anwaltskosten wurde ihnen ausserdem je 4280 Franken zugesprochen. Es wird erwähnt, dass die Eltern darauf hätten vertrauen dürfen, dass eine frühere Rückkehr kein Problem darstellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Statthalteramt könnte Berufung beim Obergericht einreichen. In der Befragung durch die Einzelrichterin machte das Paar übrigens von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.