Eine 21-jährige Frau tötete ihren Vater. Während die Verteidigung auf Notwehr plädiert, geht die Staatsanwaltschaft von vorsätzlicher Tötung aus.
Das Bezirksgericht Zürich verhandelt am Donnerstag den Fall einer 21-Jährigen, die ihren Vater erschossen hat. ((Archivbild)
Das Bezirksgericht Zürich verhandelt am Donnerstag den Fall einer 21-Jährigen, die ihren Vater erschossen hat. ((Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Zürcher Gericht debattiert über Notwehr einer 21-Jährigen, die ihren Vater erschoss.
  • Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Gefängnis für vorsätzliche Tötung.
  • Tochter plädiert auf Notwehr, denn der Vater hätte ihre Mutter angeschossen.
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Am Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag die Verhandlung gegen eine 21-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung begonnen. Sie hat 2020 ihren Vater erschossen. Die Anklage fordert fünf Jahre Gefängnis, die Verteidigung plädiert auf Notwehr.

Zürcher Gericht debattiert über Notwehr

Die geforderte Notwehr hätte einen Freispruch zur Folge. Der Staatsanwalt anerkannte in seinem Plädoyer die Angst der Beschuldigten um das Leben der Mutter und ihr eigenes. Doch die Situation habe die Notwehr nicht mehr gerechtfertigt: Der Vater sei im Moment der Tat unbewaffnet gewesen. Er forderte aber mit fünf Jahren das gesetzlich vorgesehene Minimum für vorsätzliche Tötung.

Junge Frau hatte mutmasslich Todesangst um Mutter

Zur Tat war es am Morgen des 24. September 2020 in der Familienwohnung in Zürich-Wollishofen gekommen. Der Vater hatte die Mutter angeschossen und wollte sie würgen, als die Tochter dazukam.

In Todesangst um die Mutter habe sie den grossen, kräftigen Mann weggestossen und die dort liegende Pistole gepackt. Als der Vater sich aufrichtete und drohte, alle umzubringen, schoss sie.

Die junge Frau, die vor drei Jahren in Zürich ihren Vater mit dessen Pistole erschossen hat, handelte in Todesangst. Darin waren sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich Verteidigung und Anklage einig. Ob eine Notwehrsituation vorlag, war dagegen umstritten.

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