Das Zürcher Verwaltungsgericht hat der ETH Zürich und der Uni Zürich per Gerichtsurteil verboten, zwei geplante Versuche an Zebrafinken durchzuführen.
ETH Zürich
An der ETH Zürich und der Universität Zürich waren zwei Versuche mit Zebrafinken geplant. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter anderem wollten die ETH-Forscher den Finken ein Implantat am Kopf einsetzen.
  • Laut Gericht sei der wissenschaftliche Nutzen aber viel kleiner als das Leid der Vögel.
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Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) und die Universität Zürich dürfen zwei geplante Versuche an Zebrafinken nicht durchführen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat ihnen dies per Gerichtsurteil verboten, weil der wissenschaftliche Nutzen viel kleiner sei als das Leid der Vögel.

Forschende der Universität und der ETH Zürich wollten mit Zebrafinken zwei Versuchsreihen durchführen: In einem ersten Versuch wollten sie herausfinden, in welchem Ausmass eine Fixierung des Kopfes das Wohlergehen der Vögel einschränkt.

In einem zweiten Versuch war geplant, den Finken ein Implantat am Kopf einzusetzen, das über ein Kabel mit einem drehbaren Schalter verbunden werden sollte. Ziel war es auch hier, herauszufinden, wie sich das auf das Wohl der Tiere auswirkt. Wie das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil schrieb, sei der wissenschaftliche Nutzen dieser Versuche deutlich zu hoch gewichtet.

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